Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Ministerratssitzung: Als von Finanzminister Ludwig Kossuth der Umstand zur Sprache ge­bracht wurde, wonach er vor den Debatten über die Antwortadresse auf die Thronrede die Soldaten- und Kreditbewilligungen zu erreichen wünsche, hat der Ministerrat, indem er diesen Vorschlag akzeptierte, mit der Unterbreitung des fraglichen Gegenstandes Finanzminister Ludwig Kossuth beauftragt. ­1 Gleichzeitige Abschrift von Anton Vörös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertaná­csi jegyzőkönyvek {H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröf­fentlicht: KLÖMXII. Nr. 272. 25. [BUDAPEST], 9. JULI 1848 In der Ministerratssitzung am 9. Juli wurde der Brief des Palatins und könig­lichen Statthalters 1 verlesen, in dem er behufs der Verhandlung das Schreiben Erzherzog Johanns vom 4. des laufenden Monats an den Palatin mitteilt, daß zur Durchsetzung der bezweckten Ausgleichung zwischen Ungarn und Kroa­tien gegen die Kroaten keinerlei feindliche Angriffe unternommen werden sollen und das ungarische Ministerium für die Dotation der Kassen der Regi­menter in Kroatien und in der Militärgrenze sobald als möglich sorgen solle, ansonsten man deren Versäumen als aufreizende Feindseligkeit betrachten werde. Was die Aussetzung des feindlichen Angriffes betrifft, ist, da sich der Mi­nisterpräsident wegen der Ausgleichsfrage gerade in Wien aufhält, dieser mit der Erledigung dessen beauftragt; 2 hinsichtlich der Dotation der Kassen der Regimenter in Kroatien und in der Militärgrenze wiederum kann die Regie­rung, da Kroatien und die Militärgrenzen sich selbst tatsächlich und willkür­lich von Ungarn getrennt und alle Verbindungen abgebrochen haben, den offenen Gegnern Ungarns kein Geld geben. ­3 Die siebenbürgisch-sächsische Nation hat Beschwerde deswegen erhoben, daß das ungarische Ministerium, bis das Unionsgesetz von Seiner Majestät sanktioniert wird, alle die Sachsen betreffenden tatsächlichen Maßnahmen unterlassen soll. Da das Unionsgesetz Seiner Majestät schon unterbreitet wurde und des­sen Sanktionierung stündlich erwartet wird, hat das ungarische Ministerium die Beschwerde der sächsischen Nation zur Kenntnis genommen, indem es erklärt, daß ihm die Absicht fernsteht, die Rechte der sächsischen Nation in irgendwelcher Weise zu beschneiden, daß es aber die Entsendung des königli­chen Kommissars für unumgänglich nötig gehalten hat. ­4

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