Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
gen. Die Thronrede, die der Erzherzog halten wird, sendet das ungarische Ministerium ebenfalls. 8 Darüber hinaus schlägt das ungarische Ministerium als Präsidenten der Magnatentafel für den kommenden Reichstag den Obersten Landesrichter Georg Majláth 9 und als Vizepräsidenten Sig[is]mund Perényi vor. Zu Punkt 5: Das ungarische Ministerium hofft, daß der Monarch die Delegationen aus den verbundenen Ländern und dem Gebiet Syrmien mit ihren grundlosen Gesuchen durch die Mahnung zum Gesetzesgehorsam zurückweisen wird. Zu Punkt 6: Die kroatischen Angelegenheiten sind schon bis zu einem Grade gediehen, daß sich das ungarische Ministerium mit den bevollmächtigten Beauftragten nicht in Unterhandlungen einlassen kann. In einer ungesetzlichen [Landeskongregations-] Versammlung Kroatiens, deren Abhaltung auch Seine Majestät verboten hat, wurde die Trennung von Ungarn ausgesprochen; in einem solchen Zustand der Dinge kann aber das ungarische Ministerium, das jederzeit auf den bestehenden Gesetzen bestanden hat, keinen verpflichtenden Schritt tun. Abhängig vom nahe bevorstehenden Reichstag werden Maßnahmen zur Ausgleichung der kroatischen Verhältnisse getroffen werden, und das ungarische Ministerium zweifelt nicht daran, daß der Reichstag aufgrund von Gerechtigkeit und Angemessenheit die Wünsche der Kroaten erfüllen wird, soweit dies ohne Verletzung der gegenseitigen und berechtigten Interessen Ungarns und Kroatiens geschehen kann. - Das ungarische Ministerium wünscht die Vermittlung Erzherzog Johanns am ehesten dahingehend, daß er die Beruhigung der erhitzten Gemüter in Kroatien erreiche und geruhe, jener tückischen Verleumdung, als sei das, was im Gesetz und in den aufgrund des Gesetzes erlassenen Allerhöchsten Verordnungen Seiner Majestät enthalten ist, nicht der freiwillige freie Wille Seiner Majestät und als bejahe Seine Majestät und das Herrscherhaus die Widersetzlichkeit der Kroaten, mit seinem hohen Einfluß und Wort zu zerstreuen und damit Frieden und Einheit voranzubringen. 10 - Wenn dieser Irrglauben und Trug zerstreut wurde, können alle sonstigen Schwierigkeiten leichter abgewiesen werden. Vom Herrn Minister des Äußern [sie!] werde es das ungarische Ministerium wiederum gern sehen, wenn er eine Information über die wirklichen Wünsche der Kroaten sendet. Zu Punkt 7: Die königliche Verordnung wurde dem Kriegsministerium übergeben. Zu Punkt 8: Da das Wahlgesetz sanktioniert wurde, gehören alle sonstigen Fragen nun bereits zur gemeinsamen Gesetzgebung. Der Erzherzog und Palatin wird unter Gegenzeichnung des Innenministers den siebenbürgischen Landtag davon informieren. - Zur Übernahme der Regierung wird ein königlicher Kommissar entsandt. 11 Gleichzeitige Abschrift von Anton Vbrös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) TMOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröffentlicht: KLÖM XII. Nr. 205.