Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Daß jeder Minister ein Präsidialamt haben wird, das aus einem oder mehr­eren Präsidialsekretären und -konzipisten bestehen wird. Das Ministerbüro 1 wird bestehen: aus dem Staatssekretär und den dem Bedarf entsprechend wünschenswerten Konzipisten; die ministeriellen Abteilungen 2 wiederum werden bilden: der 1. Rat als Abteilungsdirektor und die notwendige Zahl von Räten, Sekretären und Konzipist-Praktikanten. Das Personal der Verwaltungs-, also Hilfsämter, d. h.: die Zahl der Bürodi­rektoren, Direktors-Adjunkten, Registranten und Schreiber, bestimmt jeder Minister nach seinem eigenen Bedarf. 3 2. Betreffs der Bezahlung der Minister und Ministerialbeamten wurde anfänglich in Vorschlag 4 gebracht: Da der Ministerpräsident von Amts wegen gezwungen ist, ein offenes Haus zu fuhren, soll er als Jahresgeld 20 000 Pengőforint und während des Landtages als Tafelgeld monatlich 2000 Pengőforint nehmen. 5 Da der Außenminister [sie!] in Wien ebenfalls eine glänzendere Stellung einnimmt, wurde sein Jahresgeld mit 16 000 Pengőforint vorgeschlagen. 6 Das Jahresgeld der übrigen Minister ist 12 000 Pengőforint. Außer diesen Jahresgeldern gebührt den Ministern weder Quartier noch Quartiergeld, noch Tagegeld, noch Reisekosten, noch irgendein sonstiger Zuschlag. Ebensowenig den Staatssekretären, deren Bezahlung mit 6000 Pen­gőforint festgelegt wurde. Die Abteilungsdirektoren beziehen als Jahresgeld 3500 Pengőforint, ihnen werden aber Tagegelder und Reisekosten bei amtlichen Missionen vergütet. Die Bezahlung der übrigen Abteilungsräte beträgt 2500 Pengőforint, der Abteilungs­sekretäre 1200, der Konzipisten 800 und der Konzipist-Praktikanten 500. Die Bezahlung der Bürodirektoren beträgt 1200, der Registranten und Schreiber 500. Das Jahresgeld des Prädialsekretärs des Ministerpräsidenten beträgt 2500, das der Präsidialsekretäre der übrigen Minister 2000 Pengőfo­rint.b Zu jedem Minister gehört zugleich eine dem Bedarf entsprechende Buchhalterei, deren Personal und Bezahlung bei anderer Gelegenheit festge­legt werden wird. 7 3. Hinsichtlich der Beamten der bisherigen Dikasterien wurde allgemein festgelegt: Daß diese ihr bisheriges Gehalt, auch wenn sie für mit weniger Jahresgeld versorgte neue Ministerialstellen angestellt werden, behalten, sofern aber einer der Minister sie noch über das ordentliche Amtspersonal hinaus beschäf­tigen wollte, sind sie, auch wenn sie sonst dafür geeignet sind, zum Amtsdienst verpflichtet. 8 Paul Jászay, eh., Ministerpräsidialsekretär Beglaubigte Abschrift, 7. März 1849. Mit der Unterschrift Alex Dedinszkys, des Archivars der provisorischen Zivilverwaltung. MOL, 1848/49-i minisztérium, Vegyes, Egész minisztérium (H 147) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Gemischte Akten, Akten des ungarischen Ministeriums (H 147).] - Veröffentlicht: KLÖMXII. Nr. 16.

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