Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
Protokoll des Ministerrates am 15. April der unter Vorsitz des Grafen-Ministerpräsidenten anwesenden Minister des Inneren, der Justiz, des Handels, des Verkehrs und der Erziehung 5 Protokollführer Franz Pulszky 1. Da die je frühere Ernennung der Unterstaatssekretäre 6 notwendig ist, wird für das Finanzministerium Franz Pulszky 7 ernannt für das Verkehrsministerium Graf Franz Zichy 8 für das Erziehungsministerium Karl Szász 9 für das Justizministerium Koloman Ghiczy 10 für das Landwirtschaftsministerium August Trefort. 11 2. Hinsichtlich der Aufteilung der Angelegenheiten, die von ihrer Natur her nicht mit gewissen Portefeuilles verbunden sind, 12 wurde beschlossen Daß die erste Aufstellung der Nationalgarde und ihre Organisation dem Grafen- Ministerpräsidenten zukommen wird 13 der Bergbau 14 wird zum Fmanzministerium gehören diePost 15 undderDreißigstzoll, 16 hin- zum Handelsniinisterium gehören die sichtlich deren nur das Personal, das Evalvation des Wertes der Fronhufen, 17 momentan zugleich auch das Salz ver- die Gesundheits-Position. 18 waltet, mit Einverständnis des Finanzministeriums ernannt werden wird; + liefert die Post- und DreißigstzoUeinkünfte ab. 3. Das Ministerium wird eine Proklamation herausgeben, in der ausgedrückt wird: daß das ungarische Ministerium die Regierung übernimmt und im Interesse der weiteren Entwicklung von Gesetz, Freiheit, Ordnung und der Nation jeden Staatsbürger zur Mitarbeit aufruft. 4. Der Innenminister wird eine Verordnung erlassen, in der das Amt der Administratoren für abgeschafft erklärt wird, 5. Die Meldung des Handelsministers in Sachen des zum Unterhalt des Kredites des Pester Marktes der Pester Kommerzialbank zu gewährenden Darlehens, nachdem die betreffende, vom Gi^en-MLinisterpräsidenten gegengezeichnete Anweisung die Darlehensgewährung nur von dem Geld gestattet, das in der Kameralkasse nach der Deckung der ordentlichen Kosten der nächsten drei Monate und der Deckung von einer Million Reservekapital übrigbleibt daß in den Kameralkassen nach dem glaubwürdigen Nachweis kein so übriges Geld vorhanden ist, daß demgegenüber die Verhältnisse der vom Statthalterei-