Francisci Döry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1458–1490 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 19. Budapest, 1989)

Begriff des Dekrets und seine gesellschaftliche Rolle zur Zeit von König Matthias

BEGRIFF DES DEKRETS UND SEINE GESELLSCHAFTLICHE ROLLE ZUR ZEIT VON KÖNIG MATTHIAS Die Definition, die die beiden Kovachich über das Dekret gegeben haben — einvernehmliche Willenserklärung von König und Reichstag —, scheint auch für die Zeit von König Matthias zuzutreffen. 1 Der König erließ seine Dekrete in Zusammenarbeit mit dem Reichstag, was man mit der Festigung des Ständestaates in Verbindung bringen kann. Während seiner 32jährigen Herrschaft hat er nach unseren heutigen Kenntnissen — den Reichstag der Königswahl nicht mitgerechnet — etwa 20 Reichstage abgehalten. Wenn wir auch diejenigen hinzuzählen, von denen wir nur durch Einladungen zum Reichstag oder durch knappe Hinweise wissen, 2 von denen wir also nicht mit Sicherheit behaupten können, daß sie stattgefunden haben oder ob sie überhaupt Reichstage gewesen sind, dann steigt die Zahl auf fast 30. Erhal­ten geblieben sind jedoch nur halb soviel Dekrete, was nicht nur damit zu erklären ist, daß unsere Quellen im Laufe der Zeit verlorengegangen sind, sondern auch damit, daß nicht auf jedem Reichstag Dekrete erlassen wurden. So wurde die Steuerbewilligung, selbst wenn sie auf dem Reichstag 1 DRH 1301-1457p. 16. 2 Nach unseren derzeitigen Kenntnissen können wir nicht entscheiden, ob die Versammlung in Ofen zu Beginn des Jahres 1470, wo die Prälaten und Barone eine Steuer von einem Gulden bewilligten, eine Versammlung des königlichen Rates oder ein Reichstag gewesen ist (Scriptores rer. Sites. XIII 15). In seiner Einladung am 19. November 1473 berief der König einen Reichstag für den 8. Dezember ein (M. G. Kovachich: Suppl. Up. 227). Möglicherweise fand auch im Sommer 1477 ein Reichstag statt, denn in einem Brief vom 1. Juli 1477 heißt es, nunc est hora homines electos dirigere (Ungarisches Staatsarchiv, Dl 260497), und ein Mandat des Königs an die Stadt Kaschau aus dem Jahre 1484 weist daraufhin, daß er die Absicht hätte, den Reichstag um den 29. September herum einzuberufen (M. G. Kovachich: Suppl. II p. 253) . In keinem dieser Fälle ist jedoch bekannt, daß ein Reichstag abgehalten worden ist. Am 7. August 1488 berichtet der gewählte Bischof von Bosnien, Mathias Várdai, daß propter negotia regni ... totum convenerat, und Kaspar Bodo accusatus fuit per omnes electos comitatus prelatis et baronibus in eo, daß er mit einigen Leuten im geheimen über die Zahlung der Steuer verhandelt hat (Cod. Zichy XII p. 328). Es dürfte sich hier nicht um denselben Reichstag gehandelt haben — wenn wir überhaupt von einem Reichstag sprechen können —, über den mehr als zwei Monate später Matthias Várdai berichtet hat. Am 1. Juni 1489 läßt Matthias die Stadt Preßburg wissen, daß Universum regnum et regnicole nostre ... dupplicem iam contributionem nobis prestiterunt (Teleki: Hunyadiak XIIp. 450).

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