Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)

Decreta

29. März 1338 Der Pachtvertrag der Münzprägekammern von Szomolnokbänya und Kör­möcbánya vom Jahre 1338 ist als Schlußakt der Maßnahmen Karls I. zur Finanz­verwaltungsreform anzusehen. Seine besondere Bedeutung wird, abweichend von den anderen bekannten Kammerverträgen, schon in den Einleitungszeilen betont; während der Herrscher früher die Verpachtung mit den Verdiensten und der Treue des Kammergespans begründet hatte, beruft er sich hier auf die Wirren, die aus dem Umlauf der alten, schlechten Münzen von unsicherem Werte resultieren. Um diese zu beheben, ordnet er die Prägung des neuen, wertbeständigen Geldes an und macht den Goldgulden zum einzigen Wertgeld des Landes. Die Bestimmungen über die Münzprägung unterstreichen entschieden den beständigen Wert des neuen Geldes und seine Gültigkeit für das ganze Land. Der König stellte die Prägung der aus den Kammerverträgen von 1335 und 1336 bekannten kleinen Denare ein und ordnete statt dessen die Einführung ständig gültiger, neuer kleiner und großer De­nare an. Von dem größeren Denar machen 8, vom kleineren — obulus genannt —16 eine Mark aus. Um das alte Geld völlig aus dem Verkehr zu ziehen, hob der Herr­scher die Zahlung der Portalsteuer vorerst auf und verpflichtete die ganze Bevöl­kerung unter Strafandrohung zur Abnahme des neuen Geldes und zur Einwechs­lung der noch im Verkehr befindlichen ausländischen oder alten Münzen. Unter den Punkten des Vertrages nehmen die Bestimmungen zur Sicherung des Edelme­tallmonopols eine wichtige Stellung ein: die ausführliche Regelung der Einlösung des Edelmetalls, das strikte Verbot seiner Ausfuhr, die strengen, in früheren Kammerverträgen noch unbekannten, die Umgehung dieser Normen bedrohenden Strafen. Das spricht einerseits dafür, daß Karl die durch die Gold- und Silberaus­fuhr entstehende Gefahr erkannte, andererseits läßt es ahnen, daß das Monopol­recht der Einwechslung des Edelmetalls zu dieser Zeit neben der Grundsteuer die Hauptquelle der Kameraleinkommen wurde. Auf dem Gebiet der Finanzverwaltung zeugt die Verpachtung der Bergwerks­und Münzprägekammern an einen Gespan von der tatsächlichen Verschmelzung dieser beiden Organe, die Person der Kammergespane jedoch beweist, daß die Fi­nanzverwaltung immer mehr in die Hände von Bürgern überging. Die Aufsicht über die Kammergespane übten auch weiterhin vor allem der Tavernikalmeister und die Leute des Erzbischofs von Esztergom aus, zur gleichen Zeit nahm die Ju* stizgewalt der Kammergespane bedeutend zu.

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