Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)

Einleitung

Pflege des historischen ungarischen öffentlichen Rechts. Ein Jahr später, nach dem Mißerfolg der Gewaltpolitik der Gesamtmonarchie und dem Tod Jo­sephs IL, als der ständische Reichstag wieder zusammentrat, legte M.G. Kova­chich der Öffentlichkeit bereits eine fertige Quellenpublikation vor. 7 Die Vesti­gia Comitiorum veröffentlichten nicht nur die im Corpus Juris fehlenden etwa zwanzig Dekrete, sondern fügten ihnen wertvolle Erklärungen bei. Damit wollte Kovachich seiner Ansicht nach die uralte und ununterbrochene Existenz des un­garischen Reichstags beweisen und widersetzte sich damit der den Absolutismus unterstützenden Auffassung von Grossinger und seines wichtigeren Vorgängers, Kollár. Zu dieser Zeit fand er bereits in breiteren Kreisen moralische und mate­rielle Unterstützung und konnte mit Hilfe der gebildeten Gesellschaft bis zur Jahrhundertwende noch drei Ergänzungsbände veröffentlichen. Schon 1791 gab er den Plan eines Instituts zur Pflege der ungarischen Geschichtswissenschaft bekannt und bezeichnete zugleich als erste Aufgabe dieses „Institutums" die Vorbereitung einer neuen Ausgabe des lücken- und fehlerhaften und mit Zuga­ben ohne Gesetzescharakter belasteten CJH. Obwohl das Institut nach kurzem Bestehen als Auswirkung der Reaktion auf die Bewegung der ungarischen Jako­biner zu bestehen aufhörte, arbeitete Kovachich unentwegt an der Sammlung der bisher unbekannten Gesetze und der geplanten Neuausgabe des Corpus Juris. 8 Seine späteren Publikationen verlegte er bereits unter dem Namen seines Sohnes József Miklós. So wurde anscheinend von Kovachich dem Jüngeren nachgewie­sen, daß die Texte im CJH von den ursprünglichen vielfach abweichen. 9 Unter seinem Namen erschienen später einige unbekannte Dekrete und die auch heute noch oft benutzte Sammlung der in den Kovachich-Ausgaben verstreuten Ge­setze. 10 Der Plan einer historisch authentischen und vollständigen neuen Ausgabe des CJH stieß auf den hartnäckigen Widerstand der herrschenden feudalen Klasse und ist selbst bis heute nicht verwirklicht worden. Es ist ergreifend, wie Márton György Kovachich ein Leben lang ohne jede Hoffnung auf Erfolg mit außerge­wöhnlichem Mut um die neue Ausgabe gekämpft hat Um mehr als ein Jahrzehnt nach der ersten Initiative von 1791 wandte er sich mit einem Memorandum an den Erzherzog-Palatin Joseph, in dem er außer der Sammlung der gedruckten Gesetzestexte die Ausforschung der noch verborgenen Manuskripte vorschlug. 11 Im Jahre 1804 richtete er unter dem Titel Nuncium einen Aufruf an die Adligen 7 M. G. Kovachich: Vestigia comitiorum apud Hungaros ab exordio regni eorum in Pannónia, usque adhodiernum diem celebratorum. Budae 1790; ergänzt durch Supplementum ad Vestigia comitiorum apud Hungaros ab exordio regni eorum in Pannónia, usque ad hodiernum diem celebratorum. T.I-III. Budae 1798-1801. 8 Institutum historico-diplomaticum. .. Pestini 1791, für das CJH p. 174. Über das Institut, An­sichten von Kovachich vgl. E. V. Windisch: Kovachich Márton György és a magyar tudományszerve­zés első kísérletei (Márton György Kovachich und die ersten Versuche der ungarischen Wissen­schaftsplanung). Századok 102 (1968) pp. 90-144, besonders 100, 105-106. 9 Lectiones variantes decretorum comitialium. Pesthini 1816. 10 Monumenta veteris legislationis Hungaricae. Segmentum I—II. Claudiopoli et Zagrabiae 1815; Sylloge decretorum comitialium inclyti Regni Hungáriáé. T. I—II. Pesthini 1818. 11 E. V. Windisch: Kovachich Márton György és a magyarországi levéltári anyag feltárása a XIX. század elején (Márton György Kovachich und die Aufdeckung des Archivmaterials in Ungarn am Anfang des 19. Jahrhunderts). Lt. Közl. 37 (1966) p. 74.

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