Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

gesetzten Anschauungen in Einklang zu bringen. Der österreichische Minister­präsident Stürgkh und auch andere nannten sich oft höchste Ratgeber der Krone. 275 Das Gremium der höchsten Ratgeber der Krone, der gemeinsame Ministerrat, war das höchste beratende Organ der Krone. Worauf ich bereits verwiesen habe, die persönlichen Gegebenheiten der beiden Herrscher im Weltkriege, das Alter Franz Josephs und Karls jugendliche Unerfahrenheit, Beeinflußbarkeit, seine Leichtfertigkeit, die einem an Naivität grenzendem guten Willen entsprang, waren vielleicht das einzige ernste Hindernis, daß innerhalb der Schranken der bür­gerlichen parlamentarischen Verfassung (deren Großteil durch den Weltkrieg ohnehin zerschlagen wurde) Macht und Rechtssphäre des Monarchen nicht in der Vollkommenheit des absolutistischen Zeitalters zur Geltung kamen. 276 Im einzelnen konnte ich nicht untersuchen, wie diese Rechtssphäre gerade im Ver­hältnis zum gemeinsamen Ministerrat zum Ausdruck kam. Bei der Besprechung der Formalitäten der Protokolle werde ich die Frage der in den Protokollen vom Ausgleich bis zum Zusammenbruch der Monarchie gebrauchten, die Kenntnis­nahme durch den Herrscher anzeigenden Formel streifen. Die Formel hat in den Jahrzehnten des Dualismus nicht immer denselben Inhalt gehabt. Nur peinlich genaue Untersuchungen werden feststellen können, worin die eingetretene inhalt­liche Veränderung bestand. 277 Die Tatsache der Kenntnisnahme (oder der Nicht­zurkenntnisnahme, wofür ich im übrigen kein Beispiel bringen kann) hatte auf wesentliche Dinge keinen Einfluß. Im ursprünglichen Sinne des Wortes hat diese jahrzehntealte Formel in den meisten Fällen tatsächlich nur die Kenntnisnahme des Inhaltes des Protokolls ausgedrückt. Im Weltkrieg ist der gemeinsame Ministerrat im allgemeinen immer hinter den Ereignissen nachgehinkt. Vom Augenblick der Kriegserklärung (genauer der Vor­bereitung der Kriegserklärung) an verschob sich die Initiative und Leitung zu der Kraft, die am einfachsten als Militärclique bezeichnet werden kann und die durch den Herrscher, den Minister des Äußern, den Chef des Generalstabs, eventuell durch eine Gruppe der herrschenden Klasse repräsentiert wurde. Diese Kraft war den Entscheidungen des höchsten Regierungsorgans der Österreichisch­Ungarischen Monarchie, des gemeinsamen Ministerrates stets vorausgeeilt. Als Abschluß dieser Erörterungen, möchte ich die Aufmerksamkeit auf eine weitere eigenartige Symptomgruppe der Schrumpfung der Funktion des gemein­samen Ministerrates als des höchsten Regierungsorgans der Monarchie lenken. Als wir das Verhältnis zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich im Weltkrieg untersuchten, sahen wir, wie die Mitglieder des gemeinsamen Ministerrates vor den, für die Monarchie und ihre führenden Politiker ungünstigen Tatsachen der Wirklichkeit in die Welt des Scheins flüchteten. Die Unlösbarkeit der wirklichen Probleme hat die österreichisch-ungarischen Politiker auch auf anderen Gebieten in Illusionen gedrängt. Im wesentlichen war ihre ganze Anschau­ungsweise eine Illusion, sie wurde genährt aus dem Boden der Klassenzugehörigkeit der dualistischen Politiker. Der Boden aber wurde, wenn der Vergleich gestattet ist, während des Weltkrieges unfruchtbar und begann auch unter ihren Füßen weg­zugleiten. Ihre eigenartige politische Anschauung möchte ich strukturelle Anschau­ung nennen, was ausdrückt, daß ihr politisches Denken und damit ihre politische

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