Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
richtet. 245 Die ungleiche, widerspruchsvolle wirtschaftliche Struktur der Monarchie wurde durch die kriegsbedingten Verfügungen weiter zergliedert und noch ungleichmäßiger. Die Mißachtung der ungarischen industriellen Interessen können wir nicht nur auf das Konto des österreichischen Chauvinismus schreiben. Die Befriedigung der Anforderungen der Kriegsmaschinerie konnte nicht aufgeschoben werden, das Kriegsministerium mußte sich also notgedrungen an das über eine entwickeltere Wirtschaft verfügende Österreich wenden, das den immer höheren Ansprüchen der Kriegstechnik schneller und besser entsprechen konnte. Klagen kamen natürlich auch weiterhin in den Beratungen der gemeinsamen Ministerkonferenz vor, als Zeichen dafür, daß die kriegsbedingte Entwicklung des Wirtschaftslebens, besonders jener Elemente, die ich als technisch bezeichnete, dem gemeinsamen Ministerrat über den Kopf gewachsen sind. Auf der Ministerkonferenz vom 24. Februar 1917, auf der darüber verhandelt wurde, welche Auswirkungen das die Kriegswirtschaft und die Kriegsindustrie Deutschlands zu maximalen Leistungen drängende Hindenburg-Programm auf Österreich-Ungarn haben werde, stellten abermals die Mitglieder der ungarischen Regierung, Tisza und Teleszky fest, »das von der Heeresverwaltung aufgestellte Programm übersteige die wirtschaftlichen Kräfte der Monarchie«. 246 Zur gleichen Zeit haben bezeichnenderweise dieselben Personen, in deren Kritiken die Wörter »übersteigt«, »übertrifft«, »überspannt« stets wiederkehrten, auch selbst auf die Gründe verwiesen, die das wirtschaftliche, politische Leben des Habsburgreiches und seine Regierung überlastet haben. István Tisza, der im gemeinsamen Ministerrat vom 24. Februar 1917 den Vorsitz führte, »verkündet ... als den Beschluß der Konferenz, daß volles Einvernehmen darüber bestehe, die maschinelle Leistung im Kriege auf das denkbarste Maximum zu erhöhen, um das Menschenmaterial zu schonen«. 247 Es wurde abermals erklärt, daß zu jeder weiteren kriegsindustriellen Investition die Einholung der Zustimmung beider Regierungen notwendig sei. 248 Kriegsminister Stöger-Steiner, der doch der »verfassungsrechtlichen« Empfindlichkeit der österreichischen und der ungarischen Regierung bedeutend mehr Verständnis entgegenbrachte als Krobatin, hat im gemeinsamen Ministerrat vom 2 — 5. Juli 1917 den Beschluß vom 24. Februar ein Hindernis der Versorgung der Kriegsmaschinerie genannt. Seiner Ansicht nach genüge es nicht, in der Fabrikation von Geschützen, Munition und Sprengmitteln und anderen Kriegsgeräten die kontinuierliche Produktion zu sichern, sondern es müsse unter allen Umständen sofort für die Deckung des angewachsenen Bedarfes gesorgt werden. Und dies, nämlich die Kontinuität der Produktion werde durch die Forderung, bei jeder Gelegenheit die vorherige Zustimmung der Regierungen einzuholen, unmöglich gemacht. Auf dem Wege der erfolgreichen Kriegsführung ist die normale, traditionelle Weise der Erledigung der Angelegenheiten zu einem gefährlichen Hindernis geworden. 2 *® Im gemeinsamen Ministerrat vom 28. Oktober 1917 brachte Kriegsminister Stöger-Steiner die Frage der Zustimmung der Regierungen abermals zur Sprache. Die roten Lichter der Proteste, die die Klagen über die Umgehung der konstitutionellen Formen bei Befriedigung der stets anwachsenden Anforderungen der Kriegstechnik anzeigten, flammten im gemeinsamen Ministerrat immer von neuem