Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Protokolle
tionen über die Absatzmöglichkeit von Weinen und die Vermittlung der deutschen Importgesellschaft einzuholen. Der k.k. Handelsminister erwähnt noch eine Reihe verschiedener anderer Exportartikel, welche zwar augenblicklich nicht erheblich ins Gewicht fallen, deren Ausfuhr sich aber nach dem Kriege wohl steigern liesse. Sie liefern den Beweis, dass der Handel trotz des Krieges leistungsfähig geblieben sei. Zu den Schwierigkeiten mit Deutschland seien auch die persönlichen Beschränkungen der Reisen von Handelsleuten zu rechnen, wodurch die Tätigkeit im Auslande erheblich unterbunden werde. Diese Behinderung sei auf Massregeln der deutschen Obersten Heeresleitung zurückzuführen und werde daher nur schwer behoben werden können. Immerhin sollte auch nach dieser Richtung hin etwas versucht werden. Der kgl. ung. Ministerpräsident resümiert sohin die gefassten Beschlüsse, wie folgt: Die Einfuhrkommissionen der beiden Finanzministerien werden bezüglich des gesamten Importes im Einvernehmen vorgehen. Der k.u.k. Kriegsminister wird ersucht, seinen Importbedarf den beiden Finanzministerien rechtzeitig mitzuteilen, welche festzustellen haben, ob dieser Bedarf nicht im Inlande gedeckt werden könne. Die beiden Regierungen werden die Schaffung einer Exportstelle in Erwägung ziehen, welche zu überwachen hätte, was für Waren zu exportieren sind, und welche bei der Organisation der Ausfuhr behilflich sein soll. Auf Grund dieser Einrichtung wären die Regierungen ermächtigt, eine staatliche Interventionsgebühr einzuheben. Die Exportstelle braucht keine gemeinsame Stelle zu sein. Bezüglich Wein und Holz sollen sich die beiden Regierungen dahin prinzipiell verständigen, die Ausfuhr dieser Artikel möglichst zu fördern. Zu diesem Zwecke sollen Exportzentralen geschaffen werden, bei welchen die Staaten am Gewinne beteiligt sind. Die Anwendung von Zwangsmassregeln soll der weiteren Entwicklung vorbehalten bleiben für den Fall, als sie sich als notwendig erweisen sollten. Die Beratungen bezüglich der Organisation des Weinexportes sollen durch die beiderseitigen Referenten sofort in Angriff genommen werden. Der kgl. ung. Finanzminister bringt hierauf die Rückwirkungen des schlechten Valutastandes auf die innere wirtschaftliche Lage zur Sprache. Die grosse Teuerung im Inlande sei eine Folge der sich zunehmend verschlechternden Valuta. Dem unendlich vermehrten Papiergelde stehe eine geringe Warenmenge gegenüber. Es sei zu befürchten, dass dieser Zustand sich noch weiter verschlechtern werde, weil man es kaum werde vermeiden können, die ÖsterreichischUngarische Bank in noch stärkerem Masse in Anspruch zu nehmen. Die Kriegsausgaben seien in beständigem Wachsen begriffen, und zwar sowohl die direkten, wie die indirekten. Unter solchen Umständen müssten unbedingt Massregeln erwogen werden, um der Vermehrung des Banknotenstandes entgegenzutreten. Ferner sei eine ausserordentlich geringe Deckung zu beklagen, bewirkt durch die ungünstige Gestaltung der Handels- und Zahlungsbilanz. Dies habe zu einer starken Verschuldung an das Ausland geführt. Bei Eintritt des Friedens werden sehr beträchtliche Zahlungen an das Ausland erfolgen müssen. Ausserdem sei