Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Protokolle
Herr von B i 1 i n s k i findet die Anregung des Grafen Tisza ausserordentlich geschickt und würden wir durch das Stellen der erwähnten zwei Bedingungen Zeit gewinnen. Auch er könnte sich mit der Idee einer Konferenz nicht befreunden. Der Verlauf der Londoner Konferenz stünde in so entsetzlicher Erinnerung, dass sich die ganze Öffentlichkeit gegen die Wiederholung eines solchen Schauspieles auflehnen würde. Auch er sei der Ansicht, man solle den englischen Vorschlag nicht schroff ablehnen. Nachdem noch Freiherr von Burián sich in zustimmendem Sinne geäussert hat, wird der Vorschlag des Grafen Tisza einstimmig angenommen und festgestellt, dass prinzipielle Geneigtheit besteht, auf den englischen Vorschlag unter den zwei vom Grafen Tisza aufgestellten Bedingungen einzugehen. Der Vorsitzende hebt hierauf hervor, wie wichtig es sei, Italien beim Dreibund zu erhalten. Nun hätte sich aber Italien auf den Standpunkt gestellt, der Konflikt sei von uns provoziert worden und unser Vorgehen gegen Serbien habe eine aggressive Spitze gegen Russland. Aus allen Äusserungen des Marquis di San Giuliano gehe klar hervor, dass die ganze italienische Haltung von dem Verlangen nach einer Kompensation getragen sei. Italien stütze dieses sein Verlangen auf den Wortlaut des Artikels VII des Dreibundvertrages. 1 Unsere Auffassung sei, dass laut dieses Artikels das Recht auf eine Kompensation nur dann bestünde, wenn wir türkisches Gebiet auf dem Balkan dauernd oder vorübergehend besetzen würden, da dem Geiste des Vertrages nach nur von Gebieten des Empire Ottoman die Rede sein könne. Italien behaupte dagegen, dass, nachdem an einer Stelle auch die Worte dans les Balcans vorkommen, die ganze Balkaninsel gemeint sei. Wenn sich auch die italienische Auffassung durch eine Reihe von Gründen bekämpfen liesse, so müsse er doch darauf hinweisen, dass die deutsche Regierung sich die Anschauung Italiens zu eigen gemacht hätte. Im Laufe der letzten Woche seien täglich Demarchen bei ihm gemacht worden, um zu erreichen, dass sich die k.u.k. Regierung der Auffassung der Kompensationsfrage seitens der zwei anderen verbündeten Mächte anschliesse. Der k.u.k. Kriegsminister erwähnt, dass ihm der k.u.k. Militärattache in Berlin berichtet hätte über Unterredungen, die er mit Kaiser Wilhelm und Generalstabschef Graf Moltke gehabt hätte, in welchen beide in eindringlicher Weise hervorgehoben hätten, wie wichtig ein aktives Eingreifen Italiens in dem bevorstehenden Konflikte sei und dass es daher äusserst wünschenswert wäre, wenn die k.u.k. Regierung Italien in der Kompensationsfrage entgegenkommen würde. Der Vorsitzende erklärt, man hätte ihm von Rom aus wissen lassen, der bevorstehende Krieg widerstreite den italienischen Interessen, da durch einen günstigen Ausgang desselben unsere Machtstellung am Balkan vermehrt würde. Unter diesen Umständen könne Italien nur dann aktiv eingreifen, wenn seine 1 Der 3. Dreibundvertrag (6. Mai 1891.) im Art. VII. wollte den territorialen Status quo im Orient solange wie möglich aufrechterhalten. Die Unterzeichner »werden sich zu diesem Zwecke alle Nachrichten mitteilen, die geeignet sind, sich wechselseitig über ihre eigenen Pläne sowie über die anderer Mächte zu unterrichten«.