Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

268 Daß nämlich die Österreichisch-Ungarische Monarchie im Kriege keinerlei bedeutendere territoriale Forderungen an Serbien stelle. 269 »... mangels eines neuerlichen Beschlusses noch zu Recht bestehe . . .« Den Text siehe auf S. 154 des vorliegenden Bandes. 270 Um nur aus dem Weltkriege ein diesbezügliches Beispiel zu zitieren: Am 8. Juli 1915 »entspinnt sich nun eine längere Diskussion«. Und »auf Grund der durchgeführten Diskussion einigt sich der Ministerrat dahin . . .« (ebd. S. 274). Als Zweck der gemeinsamen Minister­konferenz vom 7. Januar 1916 wurde von Burián folgendes bezeichnet: »Aussprache über die politische Lage . . . und über die Kriegsziele« (ebd. S. 353). Als über Tiszas Stellungnahme gegen Annexionen debattiert wurde, heißt es dann weiter: ». . . die Konferenz einigt sich . .. nach eingehender Erörterung der Frage« (ebd. S. 374). In bezug auf die im gemeinsamen Ministerrat vom 10. Januar 1917 zur Sprache gekommenen Frage heißt es: »auf Grund der gegebenen Darlegungen beschließt die Konferenz dahin . . .« (ebd. S. 435) usw. 271 Am 7. Januar 1916: ». . . eine Aussprache über die politische Lage . . . und über die Ziele, welche durch den gegenwärtigen Krieg erreicht werden sollten« (ebd. S. 353), 272 Am 12. Dezember 1915: ». . . neue Lage . . . den Anlaß zur Einberufung der Konferenz gegeben habe« (ebd. S. 317). 273 Auch in Berchtolds Stellungnahme kommt der Gedanke zum Ausdruck, solche Angele­genheiten, die die ganze Monarchie betreffen, gehörten vor den gemeinsamen Ministerrat. 274 Wenn die Mitglieder des gemeinsamen Ministerrates selbst über den Aufgaben- und Wirkungsbereich des gemeinsamen Ministerrates sprachen, so sagten sie — locker gefaßt —, sehr wichtige Fragen gehörten hierher und seine Aufgabe sei es, prinzipielle Beschlüsse zu fassen und dem Minister des Äußern prinzipielle Vollmachten zu geben, ohne jedoch seine Hände in den Einzelheiten zu binden. Am 31. Juli 1914: ». . . der Ministerrat erteilt. . . dem Vorsitzenden die prinzipielle Ermächtigung« (ebd. S. 158). Am 8. August 1914, als von eventuellen Gebietsabtretungen an Italien die Rede war, sagte Berchtold, daß ». . . diese Angelegenheit eine so wichtige sei, daß nur der Ministerrat Beschlüsse fassen könne« (ebd. S. 160). Im Protokoll des Ministerrates vom 2—5. Juli 1917 steht: ». . . die Entscheidung in allen wichtigen Fragen müsse jedenfalls dem gemeinsamen Ministerrate vorbehalten bleiben« (ebd. S. 532). Im gemeinsamen Ministerrat vom 6. Oktober 1915 brachte István Tisza die Massendesertion der Soldaten tschechischer Nationalität zu den Russen mit der Begründung zur Sprache, daß diese Frage, obzwar sie eine charakteristisch innere Angelegenheit Öster­reichs sei, infolge ihrer Dimensionen schon vor den gemeinsamen Ministerrat gehöre (ebd. S. 300). 275 Vgl. ebd. S. 184. 276 Eben infolge der erwähnten persönlichen Umstände wurden Machtbereich und Macht­befugnis des Herrschers auf die Person des Ministers des Äußern bzw. auf die durch ihn ver­tretene Clique transponiert. 277 Obwohl eine Untersuchung das Bild von der Funktion des gemeinsamen Ministerrates vervollständigen würde, muß ich davon absehen. Ich hätte im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, im Schriftenmaterial des Kabinetts des Herrschers weiter forschen müssen, um Maß und Art der Einflußnahme des Herrschers von Fall zu Fall abzumessen, ob die Dinge nun an der Person des Kaisers und Königs selbst oder an dem Minister des Äußern als dem gelegentlichen Vertreter der Rechtssphäre des Herrschers gelegen waren. 278 Vgl. S. 153 des vorliegenden Bandes. 279 Ebd. S. 298. 280 Ebd. S. 301. 281 Ebd. S. 487. 282 »Seine k.u.k. Apostolische Majestät geruhten die Besprechung mit dem Hinweis zu eröffnen, daß es ein Lebensinteresse der Monarchie sei, unsere Volkswirtschaft vor einer Katastrophe zu retten. Es herrsche eine allgemeine Unzufriedenheit und die hohen Preise erzeugten überall böses Blut.« Siehe S. 511 des vorliegenden Bandes. 283 Ebd. S. 514. 284 Ebd. S. 516 und 587. 285 Ebd. S. 486.

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