Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

fol. 2—3. Die gedruckten Exemplare der Statuten über den Wirkungskreis der Ministerien ebd., Beilagen des Aktenstückes). 141 Dazu s. S. 26, was über den Ministerrat gesagt wurde, der sich mit der Interpellation befaßt hatte. Übrigens wurden, wie im aktenkundlichen Teil bereits erwähnt, noch vor Ghyczys Interpellation in der Kanzleipraxis abwechselnd die Benennungen »Reichsministe­rium« und »gemeinsames Ministerium« benutzt. 142 »Als leitender Grundsatz wird dabei festzuhalten sein, daß alle jene Angelegenheiten, welche streng genommen weder mit dem Ministerium des Äußern, noch mit der Administration der cisleithanischen Länder in unmittelbarer Verbindung stehen, welche ferner einen wesent­lich politischen Caracter an sich tragen und gewisse Beziehungen zum Gesammtreiche haben, dem Wirkungskreise dieser Reichskanzlei werden zugewiesen werden müssen.« (HHSta. Min. d. Äuß. F.4. Generalia (1850—1870) Organisation der Reichskanzlei und der Präsidial­sektion. Karton rot 399, Konv. 2, fol. 20—27. Hervorhebungen von mir — M.K.) Im Anschluß an diesen Vortrag entstand das Statut »Punctationen zum organischen Statute der Praesidial­section des mit Ungarn gemeinschaftlichen (sie!) Ministeriums der auswärtigen Angelegen­heiten (Reichskanzlei)«, das im HHSta. Min. d. Äuß. Polit. Arch. Karton rot 558, Konv. 1, fol. 6—11 in vervielfältigtem Exemplar vorliegt. In diesem wird vor allem die Benennung des neuen amtlichen Organs festgestellt: »kaiserlich königlich österreichische Reichskanzlei«. (Schon die Benennung trägt stark den Charakter des österreichischen Gesamtreiches). Sodann wird der Wirkungskreis ausführlich definiert und dabei betont: »die Reichskanzlei besitzt keine Amtsgewalt nach Außen, sie ist weder administrative, noch executive Behörde, sondern bildet nur ein Kabinet des Reichskanzlers . . .« 143 Ihre Aufsaugung als Präsidialsektion begann bereits unter der Kanzlerschaft Beusts. In einem Vortrag vom 10. Januar 1868 (HHSta. Min. d. Äuß. Karton rot 563, fol. 27—34) spricht er über »den Aufwand des gemeinsamen Ministeriums des Äußern mit Einschluß der derselben als Präsidial-Section einverleibten Reichskanzlei ...« 144 »Wenn ein Minister gegen einen im Wege der Kollegialberathung von der ihm unter­stehenden Hofstelle gefaßten Beschluß erhebliche Bedenken findet, so steht es ihm zu, die Ausführung desselben zu sistiren und in dringenden Fällen, selbst zu einer veränderten Rich­tung einzuleiten, in beiden Fällen ist jedoch dem Ministerrathe zur weiteren Erwägung davon die Anzeige zu machen.« — ad MR. 12/1848 (HHSta. Ministerratsakten, 12/1848). us Worin sich das Amt des die auswärtigen Angelegenheiten führenden Ministers, des Staatskanzlers von dem des Hofstellen-Präsidenten unterscheidet, ist am besten aus den mit dem Staats- und Konferenzministerium zusammenhängenden Weisungen und Aufzeichnun­gen Erzherzog Karls und Metternichs ersichtlich: die Hofstellen-Präsidenten waren Beamte, Vorsteher eines amtlichen Gremiums, die mit ihren Fachreferenten in gemeinsamer Arbeit die laufenden Angelegenheiten des auf sie entfallenden Sektors der Staatsverwaltung erledig­ten. Sie waren die höchsten Beamten eines aus Fachleuten bestehenden Gremiums. Demgegen­über hat, nach Meinung des Erzherzogs Karl, der die auswärtigen Angelegenheiten führende Minister »für sich selbst blos die meditirende partei der geschäften und die vortrage über die allerwichtigsten gegenstände« vorbehalten. Laut Metternich fiel ihm »die nötige höchste Stufe der Responsibilität« zu (F. Walter: Die österreichische Zentralverwaltung. II. Abtg. 1. Band, 2. Halbband, 2. Teil, Wien 1956, S. 204). 146 Freih. v. Musulin: Das Haus am Ballplatz. München 1924, S. 178 ff. 147 Musulin erwähnt (a.a.O.), Berchtold habe, als ihn während der schweren Krankheit Aehrenthals und dann nach dessen Tod Franz Joseph aufgefordert hatte, das Amt des Ministers des Äußern anzunehmen, eben darum lange gezögert, weil er, der selbst längere Zeit hindurch am politischen Leben nicht teilgenommen hatte, die sich aus der eigenartigen Lage des Mini­sters des Äußern ergebende Isolierung in erhöhtem Maße verspürte und die daraus sich ergebenden Schwierigkeiten besser sah. 148 Der lebensnäheren Atmosphäre der parlamentarischen Kämpfe gegenüber waren die Debatten im gemeinsamen Ministerrat oft nur von akademischem Charakter, Treibhaus­pflanzen. Schon deshalb, weil unter den, der Verfassungsmäßigkeit nicht günstigen Verhält­nissen der Monarchie auch der gemeinsame Ministerrat dahinzusiechen begann, worüber in anderem Zusammenhang noch die Rede sein wird.

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