Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

ungarische Delegierte Rakovszky hat am 9. Juni 1906 das gemeinsame Ministerium leiden­schaftlich angegriffen, weil es trotz des in den letzten zwei Verhandlungen der Delegationen gegebenen feierlichen Versprechens den Budgetentwurf für die gemeinsamen Angelegenheiten nicht »rechtzeitig vor dem Zusammentreten der Delegationen« vorgelegt hatte. A Közösügyi Bizottság Naplója, a.a.O. Sitzung am 9. Juni, S. 4. 68 Es wäre eine sehr anziehende und lohnende Aufgabe, über die Geschichte der Delegatio­nen einen möglichst vollständigen Überblick zu geben. Doch muß hier bemerkt werden (und dies gilt auch für das über die Delegationen bisher Gesagte), daß hier über diese Frage nur gesagt werden kann, was unbedingt notwendig ist, um diesen Teil der im Ausgleich geschaf­fenen, eigenartigen Staatskonstruktion im großen und ganzen verstehen zu können. Zur Bekräftigung der Behauptung, daß wiederholt versucht wurde, die Delegationen zu einem parlamentarischen Debattenforum auszuweiten, könnte viel Illustrationsmaterial angeführt werden. Wir müssen uns aber damit begnügen, einige Worte aus der am 27. Oktober 1908, also in einem kritischen Moment im Leben der Monarchie in der österreichischen Delegation von dem Abgeordneten Professor Oswald Redlich, einem vorzüglichen Kenner der Geschichte und der Struktur der Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehaltenen großen Rede zu zitieren. In dieser hatte er nur so beiläufig die Aufgabe der Delegierten bestimmt: »Für uns, die wir hier als verantwortliche Vertreter des Volkes, dem wir angehören, die Politik der gemeinsamen Regierung zu prüfen und zu beurteilen haben . . .« (Stenographische Sitzungspro­tokolle der Delegation des Reichsrathes, S. 66. Hervorhebung von mir — M.K.). Vergeblich wurde in den ungarischen staatsrechtlichen Lehrbüchern betont, daß in den Delegationen nur über Fragen des Budgets verhandelt werden könne, es haben nicht nur die Österreicher, die in den Delegationen so etwas wie ein kleines Reichsparlament gesehen haben, sondern mit der Zeit auch die Ungarn bei Behandlung des Budgets die auswärtige Politik kritisiert. Auch hierfür ein Beispiel. Tivadar Batthyány hat in der Sitzung der ungarischen Delegation am 25. Juni 1906 seine Rede mit folgenden Worten begonnen: »Bevor ich auf die Behandlung des Budgets des Ministeriums des Äußern bzw. auf die Kritik unserer Außenpolitik und des damit verbundenen Vorgehens des Herrn Ministers des Äußern übergehe . . .« (A Közösügyi Bizottság Naplója, a.a.O. S. 57. Hervorhebung von mir — M.K.). 69 Über die Quote siehe §§ 3 und 36 des österreichischen Gesetzes und §§ 18—22 des unga­rischen Gesetzes (Èolger, a.a.O. S. 318—319). Auch über die Regelung der Quote stimmen die österreichische und die ungarische Fassung des Ausgleichs nicht überein. Das österreichi­sche Gesetz statuiert z.B. die Deputationen nur alternativ, neben den einzelnen Parlamenten, als bei den Verhandlungen nur in zweiter Reihe in Frage kommende organische Form. 70 Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 590. 71 So am 27. Januar (K.Z. 1472. - MR. § 48), am 9. April (K.Z. 1482 - M.R.Z. 58), am 17. Oktober (K.Z. 3901 - M.R.Z. 105), am 28. Oktober (K.Z. 3902 - M.R.Z. 106), am 29. Oktober (K.Z.3903 - M.R.Z. 107), am 23. Dezember (K.Z. 3915 - M.R.Z. 119). HHSta. Min. d. Äuß. Ministerr.-Prot. Karton 42-43. 72 Nach Kennenlernen des ungarischen Standpunkts hat der österreichische Ministerrat seine Ansichten in einer Schrift mit dem Titel »Einwendungen« niedergelegt. Darauf haben Andrássy und Lónyay geantwortet (»Erwiderung«). Im September 1866 wurden die Verhand­lungen wegen des Krieges zwischen Österreich und Preußen unterbrochen und erst im Januar 1867 wieder aufgenommen. Anfangs fungierte noch der von der österreichischen Regierung ausgearbeitete und 50 Paragraphen umfassende »Gesetzentwurf über die gemeinsamen Ange­legenheiten und deren konstitutionelle Behandlung« als Verhandlungsgrundlage (Zolger, a.a.O. S. 14-15). 73 So auch in dem oben angeführten Ministerrat vom 23. Dezember. Die wichtigsten Teile des Protokolls bringt auch Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 537 ff. 74 Am Ministerrat vom 1. Februar, auf dem der Kaiser den Vorsitz führte, nahm Belcredi noch als Staatsminister teil, im Protokoll steht aber in der Rangliste der Minister Beust als Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern bereits vor ihm (K.Z. 320 — M.R.Z. 125. HHSta. a.a.O.). Im Ministerrat vom 24. Januar (K.Z. 319 — M.R.Z. 124) führte Staats­minister Belcredi den Vorsitz. Beust stand in der Rangliste damals natürlich noch weiter hinten (ebd.). 8 Komjáthy: Protokolle 113

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