Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

Angelegenheiten beziehen. Bewußt mit der Absicht, daß sich die Delegationen zu einem Zentralparlament entwickeln, wie dies die politische Praxis der letzten Jahre auch beweist, »denn«, heißt es bei Eöttevényi Nagy, »in Österreich werden in den Delegationssitzungen auch solche Themen zur Sprache gebracht, die keinesfalls in die bei Budgetberatungen übli­chen Erörterungen eingereiht werden können, wie zum Beispiel die Nationalitätenfrage«. Mit Bedauern stellt hier Eöttevényi Nagy fest, daß sich auch die Ungarn nicht immer auf die Erörterung der im Gesetz festgelegten Themen beschränken. Lediglich als Illustration der Behauptung Eöttevényi Nagys möchte ich mich auf eine Bemerkung Kramafs berufen, die dieser in der österreichischen Delegation am 27. Febr. 1908 in der Debatte des Budgets der Kriegsmarine gemacht hat. Kramaf- protestierte gegen den in der ungarischen Delegation vorgebrachten Wunsch, der angeblich die Aufstellung einer ungarischen Flottendivision bezweckte. Er protestierte scharf dagegen, daß in Ungarn mit ihrem Gelde magyarisiert werde (Stenographische Sitzungsprotokolle der Delegation des Reichsrathes. Wien 1908, S. 946). 54 Abgeordneter Edler v. Plener (Böhmen) : »Die staatsrechtliche Abnormität, welche ich erwähnt habe, tritt aber durch die Betrachtung am allergrellsten hervor, dass die von den Delegationen bewilligten sogenannten gemeinsamen Auslagen keiner Votierung mehr in dem delegierenden Reichsrathe unterliegen, sondern dass für den Reichsrath nur das Gebot besteht, für die von der Delegation ihm zugewiesenen Auslagen die Bedeckung zu verschaffen, und dass sonach der eigentlich massgebende und bewilligende Körper und der die Mittel und Wege herbeischaffende Körper nicht mehr der nämliche ist.« (Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes, a.a.O. S. 1328). 55 Abgeordneter Freiherr v. Giovanelli : ». . . ich erblicke in den Delegationen die wichtigste politische Körperschaft des Reiches, denn sie ist jene Institution, welche die Einheit und Macht des Reiches vermittelt und in welcher die wichtigsten und notwendigsten Interessen der Gesammtmonarchie zum Ausdrucke kommen. Eben in Interesse der Macht und der Einheit Österreichs muß ich es wünschen und will es hoffen, dass in richtigem Verständnisse der gegenseitigen Verhältnisse allmälig eine Erweiterung des Wirkungskreises der Delegationen, ein besserer, mehr geeigneter Verhandlungsmodus der Geschäfte in den Delegationen eintreten werde«. (Ebd. S. 1341.) Abgeordneter Dr. Johann Nepomuk Berger (Niederöster­reich) : »Das sind entwicklungsfähige Keime, Keime, die zu einer größeren Verallgemeinerung des Reichsgemeinsamen führen können.« »Allein, schon auf dem Gebiete der Natur ist es ein Gesetz, dass, je höher ein Organismus entwickelt ist, je grösser seine Aufgaben und Functio­nen sind, desto complicirter und nuancirter auch sein Organismus ist.« (Ebd. S. 1360). Im Herrenhaus argumentierte Schmerling, die Delegationen bildeten eine Institution, die Keim eines Zentral-, eines Reichsparlaments werden könne. Wir nehmen daher das Gesetz über die Delegationen in der Hoffnung an, daß sich aus diesen mit der Zeit eine Reichsvertretung entwickeln wird, die alle Teile des kaiserlichen Reiches zusammenfassen wird, und daß in dieser Reichsvertretung die einzelnen Rassen einander in einmütiger Tätigkeit die Hände reichen werden (Kónyi, S. 318). 56 »Es ist nicht möglich, daß die kleinen Vertretungen einzelner Provinzen irgend eine Macht haben gegenüber der Krone und der Administration, nur dann ist ein Schwerpunct zu finden und möglich, daß er sich bewähre, wenn das ganze Volk zusammentritt und durch seine Vertreter den Gegendruck auf die Krone und die Administration ausübt. Das ist jetzt gänzlich aufgegeben, wir haben keine Macht gegen die Regierung.« (Stenographische Protokolle über die Sitzungen des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes, a.a.O. S. 1335. Hervor­hebung von mir — M.K.) 57 Dies ist zweifellos in erster Linie eine Folge des Umstandes, daß das österreichische Gesetz auf Grund des ungarischen abgefaßt wurde; in Zisleithanien wurden nicht nur der für überflüssig gefundene politische Aufputz, sondern auch der stilistische Schwulst weggelas­sen. Übrigens fehlen im österreichischen Gesetz nicht nur im Abschnitt über die Delegationen, sondern auch in der Einleitung des Gesetzes die weitschweifigen, geschichtlich-politischen, Gedankengänge, die als detaillierte Begründung die einleitenden Paragraphen des ungarischen Gesetzes füllen. Der große Unterschied in der Abfassung der zwei Gesetze hat dann im Laufe der Zeit Grund zu sehr vielen Mißverständnissen, absichtlichen Mißdeutungen und Gekränkt­IIO

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