Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
15 Hervorhebungen von mir — M. K. 16 Dieser Gedanke erscheint ebenso, die Dinge vom Gesichtspunkt der Sicherheit des Reiches betrachtet, im Osterartikel. Dort schreibt Deák: »... auch bei unserer verfassungs mäßigen Selbständigkeit hat die Sicherheit des Reiches wegen und durch uns nicht gelitten« (Kónyi, a.a.O. S. 316. Hervorhebung von mir — M. K.). Deák führt seine Argumente gegen den im »Botschafter« erschienenen, mit einer drohenden Prophezeiung verbundenen Artikel ins Treffen, in dem es heißt, die ungarische Verfassung sei bisher deshalb gebrochen worden, weil die Interessen des Reiches ihre Einhaltung nicht erlaubten, und sie werde auch in Zukunft gebrochen werden, wenn sie nicht den Interessen des Reiches angepaßt wird. »Wir bezweifeln nicht die Wichtigkeit des festen Bestandes des Reiches« — schreibt Deák in seinem Oster artikel als Antwort. Das Ziel ist, »sowohl die Sicherheit des Reiches gänzlich zu erreichen, als auch die Grundgesetze der ungarischen Verfassung nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten . . .« (ebd. S. 314. Hervorhebung von mir — M. K.). Die graduelle Unterscheidung der Erreichung der beiden Ziele der politischen Entwirrung: »gänzlichen Sicherheit des Reiches und Aufrechter haltung der ungarischen Verfassung mach Möglichkeit« war keineswegs eine nachlässige Konzipierung; hier wurde das Wesen der Politik Deáks ausgedrückt, was aus dem folgenden Absatz des Artikels klar hervorgeht. Dort heißt es, der sichere Bestand des Reiches »soll keinerlei anderen Interessen untergeordnet werden«, die Sicherheit des Reiches ist also absolutes Ziel, während die verfassungsmäßige Selbständigkeit Ungarns nur ein relatives ist, hier sei man geneigt, sich so viel abhandeln zu lassen, als »die Sicherung des festen Bestandes des Reiches unumgänglich erfordert«. — Die gedanklichen Antezedenzien des Deákschen Aus gleichs kann ich hier nicht weiter zurückverfolgen. Auch die obigen Zitate beweisen schon zur Genüge, daß das Vorbild der für Ungarn verhängnisvollen politischen Form schon geraume Zeit im Kopfe der Ausgleichspolitiker vorhanden war. 17 Der Adreßentwurf, den das Abgeordnetenhaus am 20. Februar 1866 unverändert ange nommen hat, kann bei Kónyi, a.a.O. S. 385—400 nachgelesen werden. Die Zitate auf S. 386, 387, 392 und 397. 18 K. Szász: Egy képviselő naplójegyzetei (Tagebuchaufzeichnungen eines Abgeordneten), zitiert bei Kónyi, a.a.O. S. 403. 19 Obwohl dieser Paragraph des Ges. Art. III. vom Jahre 1848 (§13: »Einer der Minister wird stets am allerhöchsten Hoflager sein und in allen Verhältnissen, die das Vaterland mit den Erbländern gemeinsam interessieren, Einfluß nehmend in diesen das Land bei Verant wortung vertreten«) die mit den österreichischen Provinzen gemeinsamen Angelegenheiten schon beim Namen nennt und zur Verwaltung derselben ein eigenes Organ schafft und so weit über die Pragmatische Sanktion hinausgeht, wird im königlichen Reskript doch richtig festgelegt, daß er bei Feststellung der Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten auf die Verbindung der Teile des Reiches, aus der sich diese Angelegenheiten organisch ergeben, keine Rücksicht genommen hat. Lediglich in einem geringen Sektor des Heerwesens wurde (im § 8) konkret verfügt. 20 Der Text des Reskripts: Kónyi, a.a.O. S. 443448. 21 Kónyi, a.a.O. S. 448. Zitat aus dem Tagebuch Goroves. 22 Das Magnatenhaus hat den Adreßentwurf nur mit einer Mehrheit von 4 Stimmen ange nommen; im Abgeordnetenhaus nahm Andrássy gegen den scharfen Ton Stellung (ebd. S. 463 und 468). 23 Text des Adreßentwurfs ebd. S. 452—463. 24 Hierüber ebd. S. 505 — 509. Siehe weiter /. Zolger: Der staatsrechtliche Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn. Leipzig 1911, S. 6—9. 25 Kónyi, a.a.O. S. 519. 26 Ebd. S. 519. 27 Ebd. S. 520. 28 Ebd. S. 524. Hier soll — wenn auch streng genommen nicht am Platze — bemerkt wer den, daß die wirtschaftlichen Fragen bei den Ausgleichsverhandlungen vom ersten Augen blick an nur als zweitrangiges Problem fungierten, das später zu lösen sein wird. 29 Ebd. S. 524. 30 Ebd. S. 526.