Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

(Andrássy, Eötvös, Lónyay) teilgenommen. Nach Inartikulierung des Ausgleichs in Ungarn bzw. nach der Sanktionierung des Gesetzes sind die Formalitäten der Ministerratsprotokolle bis zur erwähnten Sitzung vom 31. Dezember (als die verfassungsrechtliche Wende vollzogen war) unverändert geblieben. Der Mantelbogen der Protokolle hat sich im wesentlichen vom Absolutismus bis zum Zusammenbruch der Monarchie kaum geändert. Der Mantelbogen be­stand aus zwei Einschlagbogen. Auf dem ersten haben die Teilnehmer das Protokoll gegengezeichnet, auf dem zweiten wurden der Vorsitzende und die Teilnehmer aufgezählt und der Gegenstand der Sitzung angeführt. Vor 1865 wurden außer den Anwesenden auch die Abwesenden geführt. (Diese Gewohn­heit wurde nach dem Ausgleich nicht übernommen.) Die Sitzungsprotokolle der ersten zwei Sitzungen nach dem Ausgleich sprechen noch von Reichsministerium, von der dritten Sitzung an erfolgt die Benennung »gemeinsames Ministerium«. Das eigentliche gemeinsame Ministerium wird in den Protokollen eine Zeitlang noch als »Reichsministerium« bezeichnet, wenn die Be­ratungsteilnehmer in drei Gruppen aufgezählt werden (1. Von Seiten des Reichs­ministeriums, 2. von Seiten des Ministeriums für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, 3. von Seiten des ungarischen Ministeriums). Doch bereits im Jahre 1868 wird wieder auf die alte Praxis zurückgegriffen, die die Teil­nehmer global anführt. Und zwar derart, daß, falls im Ministerrat der Herrscher den Vorsitz führt, an erster Stelle der Reichskanzler bzw. später der gemeinsame Minister des Äußern, dann der gemeinsame (k.u.k.) Kriegs- und Finanzminister, dann nach der Rangordnung der ungarische bzw. österreichische Ministerpräsident und die anwesenden Mitglieder der ungarischen und der österreichischen Regie­rung angeführt werden. Die Formalitäten des Mantelbogens sind in der Form, wie auch die in diesem Bande publizierten Protokolle aus der Zeit des Weltkrieges zeigen, seit der Sitzung vom 26. Januar 1868 (K.Z. 65. - R.M.R.Z. 8/868) die gleichen geblieben. Seit dem Protokoll der Sitzung vom 20. Januar 1868 (die K.Z.—Nummer fehlt — M.R.Z. 9) wurde ein vorgedruckter Mantelbogen benutzt. (Ein Großteil der Ministerratsprotokolle vor dem Ausgleich hat ebenfalls vorgedruckten Mantel­bogen, der Text weicht von dem der nach 1867 gebrauchten etwas ab.) An den gemeinsamen Ministerkonferenzen haben anfangs — wie bereits erwähnt — nur die Mitglieder des in engerem Sinne genommenen gemeinsamen Ministeriums sowie der ungarische und der österreichische Ministerpräsident teilgenommen. Der Kreis der Teilnehmer wurde später erweitert. Bereits vor dem Weltkriege, aber hauptsächlich während des Weltkrieges wurden den Beratungen nicht selten außer den Fachministern auch subalterne militärische und zivile Sachverständige zugezogen. In solchen Fällen wurden die Protokolle auf dem Mantelbogen auch von diesen unterzeichnet. Stets wurde peinlich darauf geachtet, daß die Unterschriften der Anwesenden streng nach der Reihenfolge ihrer Würde und ihres Ranges folgten. Wenn an einer Ministerkonferenz unter Vorsitz des Herrschers (die manchmal auch Kronrat genannt wurde), auch der Thronfolger teilnahm, so erfolgte seine Beglaubigungsunterschrift unter der Formel »Zur höchsten Einsicht«; bei Ministern und ihnen gleichrangigen zivilen und militari-

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