Sashegyi Oszkár: Munkások és parasztok mozgalmai Magyarországon 1849–1867 : Iratok (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 6. 1959)

c) 1850 november 25. — Buda Papp Gábornak, Geringer irodájában az úrbéri ügyek előadójának votuma a neszmélyi ellenszegülés kapcsán folytatott és ezután folytatandó vizsgálatról. „Wenn in vormärzlichen Zeiten eine Grundherrschaft eine zweifel­hafte, oder langes Verfahren erheischende Rechtsstreitigkeit in kurzer Zeit beendigen wollte, so hing dieses Ausführen von der pfiffigen Fertig­keit der herrschaftlichen Beamten und der sichern Voraussetzung der Wohlgeneigtheit des betreffenden Stuhlrichters ab. Die Untersuchungen wurden so eingeleitet, dass das gereizte Volk (das eben darum, weil es immer an Mangel leidet, immer gereizt ist) sich unanständig, ungehorsam, herausfordernd benahm, dann wurde die Beleidigung der gerichtlichen Autorität, die Widersetzlichkeit streng bestraft, und während das Volk durch diese Strenge eingeschüchtert war, wurde die vorgehabte Rechts­streitigkeit entschieden, und das Thema gelöst. So geschah es auch jetzt in Neszmély ; die Grundherrschaft ver­langte den Weinzehent, die Neszmélyer verweigerten denselben, und statt dem, dass die fordernde Grundherrschaft im Sinne des Erlasses vom 27. August 1. J. Z. 15612 G. auf den Rechtsweg gewiesen wäre, um sein gutes Recht nach dieser Vorschrift zu erweisen, entsendet man trotz der declarirten Weigerung der Neszmélyer den Stuhlrichter Karl Vecserey mit einer Assistenz von 4 Gensdarmen unter das gereizte Volk zur Unter­suchung und Bestrafung der Widerspenstigen, macht aus der rein juri­dischen Frage eine politische, das gereizte Volk macht Excesse, zu deren Dämpfung Militärassistenz berufen wird, die Aufwiegler, die Wider­spenstigen werden in Kerker geworfen, und unterdessen wird der Wein­zehent konskribiert, und recht ruhig abgenommen. Das ist freilich ein kürzerer Weg, als sein Recht vor zwei oder vielleicht auch vor drei Instanzen zu beweisen, was noch durch den Umstand vorteilhafter er­scheint, da alle Unkosten selbst die Widerspenstigen bezahlen müssen. Das von Regierungs-Kommissär von Jagasich eingereichte Proto­koll ist ein schöner, langer Bericht, wie solche Berichte in vormärzlichen Zeiten ad commovendos animos an die General-Kongregationen ein­gereicht wurden, ist aber nichts weniger, als ein Untersuchungs-Proto­koll. Hier spricht immer der untersuchende Komitats-Vorstand, die Zeugen gegen die Angeklagten werden haarklein aufgezählt, aber von den schriftlichen, und von den Betreffenden unterzeichneten, Äusserun­gen, Erklärungen, Verteidigungsgründe der Angeklagten oder ihrer Zeu­gen ist keine Spur, so dass ich nicht umhin kann, für die in Neszmély geschehene Excesse dasselbe Individuum verantwortlich zu machen, welches die ober erwähnte Vorschrift über das Verfahren bei Streitigkei-

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