Szinai Miklós: A Belügyminisztériumi Levéltár 1867–1945 (1949) : Repertórium (Levéltári leltárak 58. Budapest, 1973)

XXXIV. M.K. All.Rendőrség Országos Szaktanulmányi Felügyelője K 676 1937-1944

ARCHIV DES INNENMINISTERIUMS Vorliegender Band umfasst und erörtert das Schriftgut des im Un­garischen Staatsarchiv verwahrten Archivs des Innenminiszteriums. Das Archiv des Innenministeriums kam als selbständige Archiveinheit im Staatsarchiv aus den Akten der Zentralregistratur des einstigen Innen­ministeriums und der der Oberbehörde des Innenministeriums unterstell­ten Zentralorgane, sowie des Ministeriums für Volkswohlfahrt zustande. Das Innenministerium /laut seiner einstigen offiziellen Bezeich­nung: das Kgl. Ung. Ministerium des Inneren/ wurde auf Grund des anläss lieh des Ausgleichs wieder als rechtsgültig anerkannten G.A. III vom Jahre 1848 und des G.A. VIII vom Jahre 1867 errichtet und funktionierte vom 11. März 1867 bis zu dem Ende März 194-5 erfolgten Zusammenbruch des sog. Szälasi-Regimes. Sein Geschäftsbereich wurde 1867 zum Grossteil aus den Angelegenheiten der aufgelassenen feudalen Regierungsorgane,vor allem des aufgelösten Statthaltereirates und aus den bis dahin seitens der Wiener Ministerien behandelten Geschäften ausgestaltet. Seinem Ge­schäftsbereich wurden anfangs jene Angelegenheiten zugeteilt, die sich auf die innere LandesVerwaltung, das öffentliche Recht, das Polizeiwei­sen, das Gesundheitswesen, die Wohlfahrt, die Zentralfonds, sowie auf seine eigene innere Organisation, Funktion und auf das Personal des In­nenministeriums bezogen. Auch die Angelegenheiten der vom Personal der aufgelösten Behörden zum weiteren Dienst nicht übernommenen, sowie der schon früher in Ruhestand versetzten Personen gehörten zum Geschäftsbe­reich des Ministeriums. Der Geschäftsbereich des Ministeriums änderte sich später des • tt öfteren, doch die wichtigste Tendenz der Änderungen war die standige Ausweitung der Befugnis. Die bedeutendsten Quellen der Ausweitung des Wirkungskreises des Ministeriums waren die Staatsaufsicht der Ortsver­waltung, die seitens des Reichstags auf dem Gebieie der öffentlichen Sicherheit, des Polizeiwesens, des Sozial- und Gesundheitswesens er­brachten Gesetze, sowie die Verordnungen der Regierung und des Ministe­riums selbst. Der wichtigste Zug dieser Gesetze und Verordnungen war eine stän dige Ausweitung des Wirkungskreises der niedrigeren Verweltungsbeamten /Oberstuhlrichter, Polizeihauptmann usw./ gegenüber der Staatsbürger,an derseits eine ständige Verminderung des Wirkungskreises der niedrige­ren Verwaltungsorgane und autonomen Körperschaften /Komitats- und Stadt­munizipien/ zugunsten der zentralen Staatsgewalt, im vorliegenden Fall

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