Farkas Elemérné: A Fővárosi Levéltárban őrzött építési tervek jegyzéke 1. A Budai és Óbudai levéltár építési tervei (Levéltári jegyzékek 3. Budapest, 1965)
Zu einer volleren Befriedigung, des vielschichtigen Forachungsanspruches haben wir als I. Teil in der Reihe. "Baupläne der Hauptstädtischen Archivs" die in den Archiven von Ofen und. Alt-Ofen verwahrten Pläne mit äusserster Detailliertheit erschlossen. - Das Verzeichnis veröffentlicht die Entwürfe des in beiden Städten bis 1873 tätig gewesenen Baukommissionen - nach dem Stand von 1965. Die Bekani^o,. erstreckt • sich weder auf ein sonstiges, in den Fonds bzw. Beständen der Städte, vorliegendes. Material von Entwürfen, noch auf eventuell in Verwahrung anderer Institute befindliche, jedoch zu den Fonds der Kommissionen gehörenden Pläne. Die Pläne sind in überwiegender Zahl - mit geringen Ausnahmen für den Gebrauch von Privaten angefertigte Bauentwürfe. Die Baukommissionen waren dem städtischen Rat untergeordnete ständige Kommissionen. Die zu ihnen in zwei Exemplaren eingereichten Privatbauentwürfe, wurden vom Gesichtspunkt der Urbanisierung, der Städtevers.chönerung überprüft, begutachtet; nachher erteilte der Rat auf Grund des Gutachtens die Bauerlaubnis. Der Ratsbesehluss wurde sowohl der Kommission wie auch dem Bauherrn mitgeteilt. Ein Exemplar des; genehmigten Planes wurde dem Bauherrn überreicht, das andere gelangte mit dem Ratsbeschluss gemeinsam ins Archiv der Kommission. Der erste. Teil des Bandes gibt die Pläne der "Bai,... Emission der kgl. freien Hauptstadt Ofen" für die Jahre 1810-1827 bzw.. 1832-1834 bekannt. Das Material der ersten 17 Jahre /Nr., 1-392/ verglichen mit dem Baucommission-Protocoll ist als: vollständig anzusehen. Die aus den Jahren 1832-1834 stammenden 14 Pläne. /Nr. 434-438/ wurden laut einer Protokollnotiz vom 16. Juli 1845 durch den, Stadthauptmann Schmidt überreicht und nachträglich in das in der Beilage des Protokolls befindliche Planverzeichnis eingetragen. - Auf den einzelnen Plänen ist die laufende. Nummer des Planverzeichnisses - unter Bekanntgabe des Namens des Bauherrn und des Bauplatzes - verzeichnet. Nummer und Text des Ratsbeschlusses wurden nach erfolgter Genehmigung ebenfalls auf dem Plan vermerkt. Das den