Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

Otto H. Stowasser: Das Archiv der Herzoge von Österreich. Eine Studie zur Überlieferungsgeschichte der habsburgischen Urkunden

Das Archiv der Herzoge von Österreich. 55 Wahrheit in diesem Register eine staunenswerte Leistung vor. Aus der beigegebenen Abbildung von Blatt 196 ist das zu ersehen, sowie die zweite Abbildung einen Originalvermerk zur Anschauung bringt, weil es mir nützlich erscheint, wenn dem Forscher Art und Schrift dieser Ver­merke bekannt gemacht werden. Daß aber dieses Archivrepertorium nicht für sich allein betrachtet werden darf, sondern mit dem Innsbrucker in bewußter Weise zusammen gearbeitet ist, so daß wir es also wirklich mit der Durchführung des Planes zu tun haben, das gesamte archivalische Material des landes­fürstlichen Hauses an zwei Stellen, und zwar in einer den praktischen Bedürfnissen entsprechenden Weise in Wien und in Innsbruck zu zentra­lisieren, geht aus der Wiener Handschrift und aus der Innsbrucker ein­wandfrei hervor. Es wird in der Innsbrucker Handschrift auf die Wiener und umgekehrt in dieser wieder auf die Innsbrucker oft genug verwiesen. Da aber die großen Privilegien des Hauses nach Wien geschafft wurden, was aus den Handschriften sich ergibt1), lag der Schwerpunkt der Or­ganisation in Wien, gleichwie diese Stadt der Mittelpunkt sonst auch war. Während aber die Innsbrucker Handschrift ständig benützt wurde, versank die Wiener in Vergessenheit. Es wohnt ihr aber nicht minder ein großer Quellenwert inne. Sie vermag auf manche Spur zu führen und gibt uns von manchen verlorenen Stücken doch mittelbar noch eine Kunde. Noch wurde sie fast von niemandem benützt, aber ich habe oben schon darauf hingewiesen, daß wir aus diesen Quellen für manche Einzel­fragen, wie z. B. für die des Kanzleipersonales, oft unerwartete Förde­rung ziehen können. Heinrich Srbik hat verlorene Haiamtsordnungen mit Hilfe des Repertoriums feststellen können und, um nur ein Beispiel noch anzuführen, diese Bücher belehren uns, daß mindestens seit 1450 in der Kanzlei der Herzoge von Österreich Taxbücher geführt wurden. Das ist bei dem Nichts, das wir an Kenntnis von diesen Dingen aus den anderen Quellen schöpfen können, doch eine wertvolle Bereicherung.2) Und so wird die Forschung noch manchen Gewinn aus diesem Werke des 16. Jahrhunderts ziehen können. Daß die von Putsch geschaffene Ordnung keine bleibende war, er­wähnte ich schon, wie auch das, daß die Teilung von 1564 auf Grund • I • bedeutt saehn, so unndter mererlay titl eingesehriben sind § sein paragraphos unndter den titln puechstaben sein die truhen, die gen nach dem alphabeth Ziffer sein die lädl, darinn di brief ligen. Q Z. B. Innsbruck III, p. 2 und Wien B III, 416. 2) Putsch, B, IV, 176: Etliche zusamengepunden registerl, darauf steet ge- schriben taxa, innhalltend, wie di brief in der hertzogen von Österreich eanntzleyen taxirt worden sein. 1450.

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