Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.
Otto H. Stowasser: Das Archiv der Herzoge von Österreich. Eine Studie zur Überlieferungsgeschichte der habsburgischen Urkunden
46 Otto H. Stowasser. Die Kückvermerke, deren die Abb. 2 einen wiedergibt, sind nun darum von besonderer Wichtigkeit, weil sie für uns ein Kriterium über die Zugehörigkeit der einzelnen Urkunden zum Schatzarchive darstellen. Es weisen ja die Urkunden oft genug auch Kückvermerke aus früherer Zeit auf, aber wir vermögen diese zeitlich nicht so genau zu fassen und haben kein rechtes Maß für sie,, weil wir nicht wissen, ob sie einem Zufall oder einer gewollten Ordnung ihr Dasein verdanken und nicht abschätzen können, wie weit diese Ordnung griff und welche Bestände sie umfaßte, ja wir sind oft nicht einmal das imstande, festzustellen, ob sie in oder außer der Kanzlei geschrieben wurden. Als Kriterium haben diese früheren Vermerke darum nur sehr bedingungsweise für uns einen Wert. Die Kückvermerke aber, die Putsch anbrachte, und er hat fast alle selbst geschrieben, sind ein unwiderrufliches Zeugnis für die Zugehörigkeit der Urkunden zum Schatzarchiv um 1530 *), wenn man eine Jahrzahl braucht, d. h. eben zu jener Zeit, als das alte Staatsarchiv der Herzoge von Österreich zu einer Einheit zusammengebracht war wie vormals und nachmals nie wieder und als es zugleich infolge der geänderten Verhältnisse als etwas Abgeschlossenes dalag. Das verleiht diesen Vermerken einen um so erheblicheren Wert. Sie sind nicht immer leicht zu lesen, denn wenn auch die Schrift von Putsch an sich keine Schwierigkeiten bietet, so sind sie vielfach doch 1 1) Es sei mir gestattet, an einem praktischen Beispiel zu erklären, welchen Wert das archivalisch und damit auch fiir die Forschung hat. Im Staatsarchiv wurden — wie ja auch anderwärts — aus den Aktenbündeln die. einliegenden Originale herausgenommen, um zu den Urkunden gelegt zu werden. Da fand sich nun in den Reiehslehenakten, P. Fasz. 1, ein Vidimus der Urkunde Konrads 11. für Kloster Prül vom 12. Februar 1036, das Abt Johann von St. Jakob zu Regensburg am 19. November 1470 ausstellte. Folgerichtig hat der Ausheber auf der Urkunde den Vermerk RLA P 1 angebracht und man müßte diese Urkunde zu den anderen Reiehsurkunden des Staatsarchivs legen. Mir kam aber der Rückvermerk: Vidimus des closters zum Prül, kay. gab umb Gennstal 1036 Rö(miseh) kaiser und k(unig) nach Schrift und Wortlaut an das Schatzarchiv gemahnend vor und ich täuschte mich nicht. Der 3. Band des Repertoriums verzeichnet als erste Gruppe »Römisch kaiser und kunig« und führt fol. 1 folgendes Regest zu dieser Urkunde an: Ain vidimus, wie kaiser Ounrat (der) annder auf furbit seins suns kunig Heinrichen dem abbt und gotzhawss zu sannd Barteime zu Bruel den grundt des dorffs Gennstall mit den darumbligenden ägkhern umb gots willen zustellt. Wo aber ain bisehoff von Regenspurg das closter zerstören wolt, so feldt dise gab wider an das reich. Datum 2 idus Februarii 10(36). Damit war sichergestellt, daß die Urkunde zum Bestände des Schatzarchivs und nicht zu den sogenannten Reichsurkunden zu legen ist. Wie sie in den Faszikel der Reichslehenakten kam, offenbar später einmal als Beilage, entzieht sich freilich noch meiner Kenntnis. Im übrigen mag dies zugleich ein Beispiel für die kurzen Schlagwortregesten auf den Einzelurkunden, vgl. S. 45, Anni. 1, wie für die Ausführlichkeit der Einträge im Repertorium sein. Einen wie großen Wert aber die Kenntnis der Schrift und der Gruppenbezeichnungen von Putsch in manchen Fällen haben kann, ist damit wohl einwandfrei erwiesen.