Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Kleinere Mitteilungen - Dr. Karl Gottfried Hugelmann: Die Erhaltung der mit dem Krieg zusammenhängenden Gerichtsakten

Kleinere Mitteilungen. 311 2. Korrespondenz der Jägerndorfer Kegierung mit dem Hauptmann und Bergwerksdienern zu Tarnowitz, den Bau des Stollens Jakobi betr. 1571. 1 Or., 4 Konz. XXII. Teschen, Fürstentum 1580 bis 1586. 1. Korrespondenz des Oberhauptmanns und der verordneten Bäte im Haus zu Jägerndorf, betr. die vom Kaiser dem Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg und von diesem seiner Regierung zu Jägerndorf aufgetragene Vormundschaft über die Kinder nach weil. Herzog Wenzel zu Teschen 1580—1582 und 1586. 13 Or., 17 Konz. — Größtenteils Korrespondenz mit der Herzogin-Witwe Sidonia Katharina von Teschen, mit Statthalter und Bäten zu Ansbach, mit Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg, mit Bischof Martin von Breslau als oberster Hauptmann in Ober- und Nieder­schlesien. 2. Korrespondenz der Herzogin-Witwe Sidonia Katharina von Teschen mit dem Jägerndorfer Kanzler Hieronymus Beinwald, betr. die S&sitigkeiten des. verstorbenen Herzogs Wenzel von Teschen mit der Landschaft des Fürstentums wegen des Landrechtes und betr. Er­werbung der Herrschaft Friedeck 1582/83. 6 Or., 4 Konz. Wien.’s*----. F. Wilhelm. D ie Erhaltung der mit dem Krieg zusammen­hängenden Gerichts aktén. Bald nach Beginn des Weltkrieges wurde allen Gerichten ein Erlaß des Justizministeriums zur Kenntnis gebracht, welcher die Anordnung enthält, »sämtliche Geschäftsstücke, die zu den kriegerischen Begebenheiten oder den Kriegsvorsorgen in irgend­einer Beziehung stehen, zu hinterlegen und nicht skartieren zu lassen«. Ausdrücklich wird als Zweck dieser Anordnung bezeichnet, »die spätere Geschichtsforschung auf alle Gebiete des gegenwärtigen Feldzuges er­strecken zu können«. Es ist ein Zeichen der Zeit, daß mitten in einem Kampf auf Tod und Leben auch auf die Vorsorge für die spätere wissenschaftliche Behandlung dieses Kampfes nicht vergessen wird. Wir glauben kaum, daß jemals in einem früheren Krieg eine derartige Bedachtnahme auf seine geschichtliche Überlieferung an die Nachwelt vorgekommen ist. Und es ist zweifellos, daß die zielbewußte Durchführung des Erlasses Geschichts­quellen von unschätzbarem Wert der Nachwelt erhalten wird. Insbesondere jedem Richter im außerstreitigen Verfahren kommen zahllose Fälle vor, die mit dem Krieg Zusammenhängen. Man denke an die Abhandlungen nach Gefallenen, bei denen sieh häufig merkwürdige Verwicklungen ergeben, an die Fürsorgetätigkeit für ihre Hinterbliebenen, bei der die Gerichte mit vielen anderen Fürsorgestellen der Verwaltung in Berührung treten, an die Kriegstrauungen, an die Genehmigung des 21*

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