Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)
Kleinere Mitteilungen - Dr. Franz Wilhelm: Ein Fremdbestand im Hausarchiv der Fürsten von Liechtenstein
Kleinere Mitteilungen. Ein Fremdbestand, im Hausarchiv der Fürsten von Liechtenstein. Als .am 29. Jänner 1621 über Friedrich von der Pfalz des Reiches Acht und Aberacht verhängt wurde, traf dieselbe Strafe auch einen seiner hervorragendsten Anhänger, den Herzog Johann Georg von Jägerndorf aus dem Hause Brandenburg. Kurze Zeit vermochte sich der Markgraf, gestützt auf die Treue der Städte und Stände, noch im Besitz des Fürstentums zu halten, dann aber mußte er vor den überlegenen Truppen des Burggrafen Karl Hannibal von Dohna und des Obersten von Bodenhausen aus Neisse, wo er zuletzt sein Hauptquartier aufgeschlagen hatte, nach Ungarn fliehen. Nicht besser erging es den Regierungs- und Hofbeamten des Herzogs; der Kanzler Hartwig von Stitten brachte sich nach den Generalstaaten in Sicherheit, die übrigen wurden beim Einmarsch der kaiserlichen Truppen gefangen genommen und nach Troppau abgeführt. Das Fürstentum Jägerndorf wurde am 13. Mai 1623 vom Kaiser dem Fürsten Karl von Liechtenstein und dessen Leibeserben als Mannslehen verliehen. Das rasch hereinbrechende Verhängnis hatte allem Anschein nach nicht ermöglicht, das Archiv in Sicherheit zu bringen; es blieb in Jägerndorf. Im Jahre 1632 erschien daselbst der fürstlich Liechtenstein- sche Registrator in Feldsberg, Johann Andreas Scherffer von Scherffen- berg, und unterzog das Archiv einer Durchsicht, leider, wie es scheint, auch einer Musterung.1) Hiebei zeigte sich, daß nicht nur das Verwaltungsarchiv des Fürstentums, sondern auch das Hausarchiv des Markgrafen Johann Georg zurückgeblieben war. Ob diese Bestände schon im Jahre 1632 oder erst später dem fürstlichen Archiv in Feldsberg einverleibt wurden, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Von hier kamen dieselben mit dem fürstlichen Archiv nach Schloß Butschowitz in Mähren und wurden schließlich dem fürstlichen Zentralarchiv in Wien bei dessen Neuordnung und Ausgestaltung angegliedert. Die Verwaltungsakten des Fürstentums Jägerndorf aus der branden- burgischen Zeit wurden bei der Neuordnung naturgemäß dieser Abteilung angeschlossen. Die Reste des markgräflichen Hausarchivs und die Akten 1) Vgl. die Bemerkung zu Nr. IV.