Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)
Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen
Das Salzburger Archivwesen. 187 Mit der Befolgung der ßegistrierungsvorschrift scheint man es allerdings nicht genau genommen zu haben, denn 1787 berichtet der damalige Registrator Nikolaus Strasser, er habe zu den Akten 1500 bis 1588 ein Repertorium angelegt, zu den aus den Jahren 1588 bis 1733 stammenden sei aber keines vorhanden.1) Die neueren Akten wurden erst später verzeichnet, wenigstens ist dies bei den Zivilgerichtsakten, deren Repertorium im Laufe der Zeit (1734 bis 1810) zu sieben Bänden anwuchs, und bei den Sperr- und Inventursakten sichergestellt. Die Belastung der Registratoren mit den verschiedensten Kanzleigeschäften hinderte diese nur zu oft, ihrer ersten Pflicht nachzukommen. Die örtliche Verwahrung der Akten war eine halbwegs entsprechende, so lange sie im Neubau in einem großen Saale des zweiten Stockes untergebracht waren.1 2) Im Jahre 1719 wurden sie jedoch in ein feuchtes, dunkles Gewölbe zu ebener Erde gebracht, welches sie 1729 mit einem zwar geräumigen, aber noch feuchteren vertauschten.3) Vergeblich wiesen die Registratoren wiederholt auf die Gefährdung der gesamten Akten hin; da kein anderes Lokal zur Verfügung stand, blieben sie durch Jahrzehnte, dem Moder preisgegeben, dort liegen. Diese Bestände umfaßten die Zivil-, Kriminal-, Polizei- und andere Akten aus der Zeit 1500 bis 1733 und waren nach Gerichten gruppiert. Die neueren Akten waren allerdings in Räumen des ersten Stockes neben der Kanzlei und dem Sitzungszimmer des Hofrates besser untergebracht, konnten aber wegen Raummangels nicht ordnungsgemäß aufgestellt werden. Eine Besserung der räumlichen Unterbringung trat ein, als das Geheime Archiv etwa 1773 aus dem Neubau in die Residenz verlegt und auf die Vorstellung des Hofratsdirektor F. Th. v. Klei- mayrn der leer gewordene Raum der Hofrats-ßegistratur zugewiesen wurde. Hieher wurden nun die Lehenbücher und -aktén, die Kateniehl, Protokolle, Landesrepartitionsakten und die ausgesuchten besten Stücke aus der alten Registratur gebracht. Der Vorraum enthielt in großen Kasten die Akten des »Extraordinari Hofrates«, Jurisdiktionsakten, Mappen, gedruckte Mandate u. dgl. In den beiden Räumen waren also die am häufigsten benötigten Akten vereinigt. Indessen drohte schon 1786 wieder eine Veränderung. Nachdem das Zeughaus, das bisher im Neubau untergebracht war, auf die Festung verlegt worden war, sollten die frei gewordenen Gewölbe für Registraturen und Kanzleien verwendet werden. Auch die Hofrats-Registratur sollte aus ihren Räumen in zwei Gewölbe des dritten Stockes übertragen werden, da Erzbischof Hiero1) Hofkammer, Landschaft, 1787 C. 2) Hofrats-Eelation, 1719, f. 385, 459. 3) Hofkaramer, Hofgericht, 1732 C.