Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

8 Dr. Andreas. Mudricli. sich in allen Repertorien, Zeichen, Zusätze und Bemerkungen z. B. »non adest«, »mangelt der Numerus«, »ist nit zu finden«, »ohne Sigil«, »ligen in einem sondern Trühlen«. Die Untersuchung fiel dann allerdings je nach dem Interesse aus, das diese Deputierten dem Archiv entgegen­brachten. Während über die Revisionen, die — nach den Repertorien zu schließen — 1554 und 1559 stattfanden, keine Berichte vorliegen, sind wir über die 1687 nach dem Tode Max Gandolfs vorgenommene genauer unterrichtet. Damals gab der Domdechant Wilhelm Freiherr von Fürsten­berg (1^76 —1699) den Ton an. Während seines längeren Aufenthaltes in Rom hatte er wohl die Vorteile eines wohlgeordneten Archivs kennen und schätzen gelernt. Als er später zur Würde des Domdechants ge­langte, fand er Gelegenheit, seinen Einfluß auch nach dieser Richtung sowohl zum Besten des domkapitlischen als auch des Geheimen Haupt­archivs zur Geltung zu bringen. Während der Sedisvakanz ließ er die im Hauptarchiv abgängigen Stücke verzeichnen und setzte unter Hin­weis auf diese es durch, daß in der Wahlkapitulation dem künftigen Erzbischof die Pflicht auferlegt wurde, »sein geheimes Hauptarchiv alle­zeit in fine anni mit Zuziehung der domkapitlischen Deputierten visi­tieren und zuesehen zu lassen, ob die selbigen Jahrs gegen Bescheinung herausgenommenen Documenta wiederumben alldabin abgeliefert worden, nicht weniger auch sonsten darob sein, daß vermeltes Hauptarchiv in gueter Verwahr und Registratur erhalten werde« (§ ll).1) Die Bestimmung der jährlichen Visitation wurde allerdings nicht befolgt. Erst fünf Jahre nach dem Regierungsantritte des Erzbischofs Johann Ernst wurde eine gründliche Untersuchung vorgenommen.2) Über Anordnung des Erzbischofs trat eine Kommission zusammen, zu der der Hofkammerrat Freiherr Alphons Dückher, der Konsistorial- direktor Dr. Job. H. Pascha, die Hofräte Joh. H. Amand von Paumgarten und Lizentiat Joh. Franz als »Archivare« und der Domdechant Wilh. Freiherr von Fürstenberg mit dem Domkapitular Wolf Hannibal Graf Schrattenbach als Deputierte des Domkapitels erschienen. Die Beiziehung des Kapitelsyndikus wurde vom Erzbischof abgelehnt. Nach Erledigung der Formalitäten, die beim Zusammentritt einer gemischten Kommission stets strenge beobachtet wurden, berichtete Baron Dückher, »was massen Seine hoehfstl. Gnaden nicht allein das ganze Archiv schon vorhin fleißig durchgehen, keine Originalien daraus nehmen, sondern alsogleich wiederum dahin reponieren, desgleichen allen Stellen, auch denen Baron Franz Ludwig Rehlingenschen Erben befehlen lassen, die noch bei ihnen befindlichen und das Erzstift, angehenden Schriften ungesäumt ad Ar­chivum wieder zu liefern«. 1) Archiv, I, 27. 5) Domk.-Prot. 1692, f. 104; Haus-, Hof- und Staats-Arehiv in Wien.

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