Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)

Kleinere Mitteilungen

276 Kleinere Mitteilungen. Nach einem handschriftlichen Vermerke auf dem Einbande eines der Kodizes ist dieser und wohl auch die beiden anderen in die Sammlung des ungarischen Altertumsforschers Nikolaus von Jankovic (geh. 1773, gest. 1846) gelangt, welche im Jahre 1836 von den ungarischen Ständen für das Pester Nationalmuseum käuflich erworben wurde1). 1. Codex 163, fol. germ., 4°, Perg. Einband von Holz mit Papier überzogen, Schweinslederrücken; auf dem Rücken: »Steyerische fürstl. Instruc­tion sec. XVII«. Auf der Innenseite des vorderen Einbanddeckels: »Jankovich Miklós gyűjteményéből.« Ohne durchlaufende Foliierung; die innerhalb des Kodex befindliche Sammlung von Normalien und anderer wichtiger Urkunden und Schriftstücke weist eine selbständige Foliierung 1 bis 146 auf. Eine Aufschrift auf der dritten Seite des Kodex informiert über den Inhalt und die Zeit der Anlage: »Der hochlöbliehen N. Ö. regierung zu Grätz instruction, wie auch allerlay fürstliche resolutiones und Ordnungen, so man bey der regierung und derselben canzley jederzeit inngedenck sein solle. Beschehen zu Grätz den sibenden tag monnats augusty im sechzehen hundert und aylfften jahr.« Ein in abgeschwächter Schrift verzeichneter Name: »Adam Schial« be­zieht sich wohl nur auf den Schreiber des Kodex. Im uichtfoliierten Teile des Kodex findet sieh verzeichnet: die Formel des von jedem »N. Ö. regiments rat« zu leistenden Eides, ein Kanzlei­gebührentarif (taxzedl) und die Instruktion der »hochlöblichen n. ö. regierung zu Grätz« vom 1. Juni 1609, von welcher eine andere Überlieferung derzeit nicht bekannt ist. Der mit einer Foliierung versehene Teil des Kodex enthält eine im allgemeinen, jedoch nicht strenge chronologisch geordnete Sammlung von normativen Erlässen, Patenten, Ordnungen und anderen wichtigen Bestim­mungen und Amtsrelationen aus den Jahren 1550 bis 1612 (Sept. 17). Auf Bl. 130 bis 136 ist die Konfirmation der Privilegien des Hauses Öster­reich durch Karl V. vom Jahre 1522, sowie eine kurze Zusammenstellung der Prärogative und Einkünfte des Landesfürsten eiugesehoben. Ein Inhalts­verzeichnis für den foliierten Teil ist demselben vorangestellt. Der Kodex, als Handbuch der Kanzlei der Grazer Regierung gedacht, weist durchwegs die gleiche Hand auf und dürfte in einem Zuge im Jahre 1611 geschrieben worden sein; nach dem am 7. August 1611 erfolgten Abschlüsse wurden nur noch zwei Ordnungen vom Jahre 1600 und 1612 nachgetragen. Die letzten leeren Blätter des Kodex wurden etwa ein Jahrzehnt später zur Eintragung von zwei auf die Verfassung des Deutschen Reiches bezug­habenden Abhandlungen benützt, welche kompilatorisehen Charakter tragen. Die zweite Arbeit nennt als Autor derselben Abraham Röderer und 1626 als Jahr der Zusammenstellung. Vgl. über den Kodex Loserth, Akten und Korre­spondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Ferdinand II. in: Fontes rerum Austriacarum II. Abteilung, Bd. 60, S. CXXI f. ') Vgl. Wurzbach, Biograph. Lexikon. X, 76.

Next

/
Thumbnails
Contents