Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)

Dr. Bertold Bretholz: Zur Geschichte des mährischen Archivwesens

Zur Geschichte des mährischen Archivwesens. 21 2. Name der Archivbesitzer mit der Unterteilung: »Archiv«, »Bibliothek«. Hier sollten die Stadien ersichtlich gemacht werden, wie weit die Forschung bei jedem dieser Archive gediehen sei und die Mittel angegeben, welche zur Kenntnis des Inhalts angewendet wurden, und zwar: a) Durch Erhebung im Wege der Behörde, b) durch den Landesausschuß unmittelbar, c) durch Forschungen Boczeks, d) durch Forschungen der Privatgelehrten, e) durch Forschungen der Archivbeamten. 3. In der Kolumne »Anmerkung« wäre ersichtlich zu machen ge­wesen, wo Münzen-, Siegel-oder sonst Altertumssammlungen Vorkommen. Auch wäre diese Rubrik dazu zu benützen, um bemerkenswerte Notizen aufzunehmen, insbesondere über gedruckte Nachrichten mährische Archive betreffend. Ein gleiches zweites Vormerkbuch sollte überdies angelegt werden »für solche Archive, die zwar nicht in Mähren sind und doch Material für die Geschichte des Landes enthalten«. Ultra posse nemo obligatur scheint sich Chytil in diesem Fall gesagt zu haben und unterließ die Anlegung dieser Vormerkbücher; wenigstens hat sich nichts Derartiges vorgefunden, wiewohl die Kanzlei­bücher, Akten, Drucksorten aus jener Zeit noch heute sämtlich erhalten sind. Chytils Schultern ließ sich keine weitere Arbeitslast mehr auf­laden, die großgedachte Organisation erforderte aber zahlreiche Arbeits­kräfte; und je ernster man Zugriff, desto größer erwiesen sich »die Lücken des Landesarchivs«, das von allem mährischen Archivmaterial nicht nur Kenntnis haben, sondern womöglich alles auch gleich in Ab­schriften oder Regesten besitzen wollte. Die »Ausfüllung dieser Lücken« hatte man sich anfangs so leicht gedacht, entweder auf dem Wege der Erhebung durch die Behörden oder durch die Reisen des Archivars. Bald erkannte aber Chlumecky die Schwierigkeiten, die sich diesen beiden Möglichkeiten entgegen stellten. Er erklärte selber in seinem Jahresbericht für 1857: »Die Behörden können bei ihren vielen Ge­schäften nicht damit in Anspruch genommen werden. Der reisende Archivs­beamte ist mit den Lokalverhältnissen nicht vertraut und muß mit seiner Zeit geizen«. Die Kuratgeistlichkeit, die er für die Archivstatistik in ihrer primitivsten Form in Anspruch genommen hatte, erwies sieh auch nicht geeignet, was Chlumecky, nach mancherlei Notizen auf den ein­gelangten Blättern zu schließen, recht bald erkannt haben muß. »Es läßt sich« — so schreibt er in dem erwähnten Jahresbericht — »für die weitere Arbeit nur dann ein günstiges Ergebnis erwarten, wenn ein mit den Lokalverhältnissen Vertrauter und im Orte Wohnender seine

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