Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)
P. Benedikt Hammerl: Die Bibliothek des Wiener Klerikers Otto Gnemhertl um 1300, heute in der Stiftsbibliothek zu Zwettl
Die Bibliothek des Wiener Klerikers Otto Gnemhertl um 1300. 207 1891), publiziert hat, sind in der Vorrede, S. 298, die Handschriften Gnemhertlscher Provenienz zusamm engestellt (mit Auslassung der Kodizes 50, 135, 275); bei den einzelnen Kodexnummern ist abermals darauf hingewiesen. Zu dieser allgemeinen Arbeit Boßlers will die nun nachfolgende Wiedergabe des Handschrifteninhaltes und die Handschriftenbeschreibung gewissermaßen eine Detailarbeit sein, mit der Absicht, die Gnemhertlsche Bibliothek für sich allein zu zeigen, die Gnemhertlschen Volumina an und für sich inhaltlich zu zerlegen, graphisch zu determinieren, äußerlich zu beschreiben und letztlich auf die heutige Zwettler Kodexnummer zu reduzieren, unbekümmert darum, ob sie heute in Zwettl noch in ihrer ursprünglichen Einheit oder als Adligat auftreten. Aus literarhistorischen Gründen gilt für die Inhaltswiedergabe der Grundsatz, daß in Sperrdruck gebracht wird: a) jede Nachricht über den Autor eines Traktates, wo sich eine solche Nachricht im Text des Traktates selbst vorfindet; b) der Titel des Traktates, welchen die erste, die Schreiberhand, demselben gibt, wenn auch manchmal erst beim Explizit; c) die Zeit, in welche ich — salvo judicio aliorum — das Entstehen des einzelnen Traktates oder Inhaltsbestandteiles paläographisch einschätze. In Borgisdruck folgen dann die von anderen Händen als des Schreibers Hand teils vor oder über dem Traktat, teils am Vorsatzblatt oder irgendwo zu verschiedenen Zeiten angebrachten Inhaltsangaben. Durch eine solche aus dem Kodex selbst graphisch ersichtliche Scheidung zwischen den aus verschiedenen Zeiten stammenden Inhaltsangaben glaube ich nämlich einen Beitrag zur Lösung der dem Literarhistoriker oft schwierigen Frage über die Autorschaft an einzelnen, weitverbreiteten und zeitschichten- und ortsweise bekanntlich verschiedenen Autoren zugeschriebenen Traktaten zu bringen. Behufs Vermeidung überflüssiger Wiederholung gebe ich das Inzipit und Explizit nur dort wieder, wo sachliche Gründe dafür sprechen, für das übrige auf Xenia Bernardina verweisend. Die Blattzählung folgt der heutigen, der Publikation Rößlers zugrunde liegenden Zählung, insoweit es sich nicht im Einzelfall um bei Boßler nicht gezählte Blätter handelt. I. Rationale divinorum officiorum (f. 245'), Verfasser: »ego Guillelmus sanete Mimatensis ecclesie sola dei paeiencia dictus episcopus« (f. 4) von f. 4—245, f. 2—-3 ein Index dazu von erster Hand, welcher ursprünglich nach dem Explizit f. 245 gebunden, beim Umbinden in Zwettl jedoch dem Werk vorgesetzt wurde, saec. XIV. in. = Cod. Zwettl. n° 47, Perg., 245 BL, 32 X 33 cm, f. 4, das Monogramm des Otto Gnem- hertel. Der ganze Kodex von einer Hand geschrieben, 2 Kolumnen, Linienschema. Brauner Lederband mit Schließen, 1783 in Zwettl hergestellt und zwei Vorsatzblätter aus einem Missale saec. XIII. beigelegt. DasAVerk gehört dem Wilhelm Durandus sen. zu.