Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)
Neuorganisationen im österreichischen Archivwesen
Neuorganisationen im österreichischen Archivwesen. 11 die Unterstützung' der maßgebenden, insbesondere der politischen Behörden anzusprechen und über das Ergebnis dem Archivrate zu berichten. §11. Der Konservator hat, wem immer er sein Gutachten erstattet, vor Abgabe desselben die Weisung des Archivrates einzuholen, wenn es sich um Skartierungeri, um Auflösung, Zerreißung, räumliche Übertragung, Verkauf von Archiven oder Bibliotheken oder einzelnen wertvollen Schriftdenkmalen handelt oder wenn sich der Archivrat in einem speziellen Falle die Entscheidung Vorbehalten hat. Er hat die Pflicht, ihm alle jene Fälle sofort anzuzeigen, in welchen gegen das von ihm erstattete Gutachten entschieden oder vorgegangen wurde. § 12. Die Funktion eines Konservators erlischt: a) durch Ablauf der Funktionsdauer, ohne daß eine Wiederbestätigung erfolgt wäre; b) durch den Tod; c) durth Enthebung seitens des Ministers des Innern; wird sie vom Konservator naehgesueht, so ist das Gesuch im Wege des Archivrates einzubringen. In allen Fällen des Erlöschens der Funktion ist das Amtssiegel und das Beglaubigungsschreiben dem Archivrate zurückzustellen. Instruktion für die Korrespondenten des k. k. Archivrates. § 1. Personen, welche durch Kenntnisse und Erfahrung, wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Archivrates zu fördern, können vom k. k. Archivrate zu Korrespondenten ernannt werden (§11 des Statutes des Archivrates). Die Korrespondenten werden auf die Dauer von fünf Jahren ernannt und können nach Ablauf dieser Zeit wieder bestellt werden. § 2. Die Korrespondenten, die ihre Funktion als Ehrenamt versehen, erhalten: a) ein Ernennungsdekret; b) einen Ausweis über den Personalstand des Arehivrates und seiner Organe; c) über unmittelbares Ansuchen eine 40%>ge Preisermäßigung von allen vom Archivrate herausgegebenen Publikationen. Die Korrespondenten verkehren in der Eegel mit den berufenen Konservatoren, in dringenden Fällen — unter gleichzeitiger Anzeige an den Konservator — unmittelbar mit dem Archivrate.