Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Erzherzog Johanns "Feldzugserzählung" 1809 (1909)

vir H ormayr ist zu seinem Werke: „Des Erzherzogs Johann Feldzug im Jahre 1809” 3) diese Arbeit des Erzherzogs Vorgelegen und er hat einzelne Teile derselben wörtlich abgedruckt. Dies bezieht sich vornehmlich auf die rein kriegerischen Begebenheiten, die in den Ab­schnitten 2 bis 5 behandelt sind; dagegen ist Kapitel 1 stark umgearbeitet wiedergegeben, das 6. Kapitel ganz weggelassen. Schon Zwiedinek-Südenhorst hat in seinem vor­her bezeichneten Werke darauf hingewiesen, daß das Hormayrsche Elaborat in vielen Details durchaus nicht mit dem Original des Erzherzogs Johann übereinstimmt und, allerdings nur bei einem Bruchstück2), nachgeforscht, was der Verfasser zu sagen und was der Herausgeber zu unterdrücken für notwendig hielt; die Ergänzungen für den unterdrückten Teil füllen fast 20 Druckseiten, wobei auf Di'uck- oder Lesefehler, wovon die Arbeit des Freiherrn von Hormayr geradezu strotzt, keine Rücksicht genommen wurde. Nur nebenbei sei erwähnt, • daß auch Zwiedinek- Südenhorst vom Original abweichende Lesarten unterlaufen sind, ja daß auch hier mitunter einzelnes ganz übersehen erscheint. Nachdem Hormayr auch nach dem Kriege von 1809 mit Erzherzog Johann in enger Fühlung geblieben war, so ist es unzweifelhaft, daß die 1. Auflage seines „Heeres von Innerösterreich”, zu dem ihm der Erzherzog seine Erinne­rungen und Behelfe zur Verfügung stellte, unter den Augen desselben entstand und daß daher die Auslassungen auf direkten Wunsch des kaiserlichen Prinzen erfolgten, weicher­es dazumal nicht für opportun finden mochte, die kritische Sonde an blutende Wunden zu legen und seine persönlichen Urteile über noch lebende Personen, über die Politik des Tages der Öffentlichkeit zu übergeben. *) *) Das Heer von Innerösterreich unter den Befehlen des Erzherzogs Johann im Kriege von 1809, Leipzig und Altenburg, Brockhaus, 1817. Zweite, durchaus umgearbeitete und vermehrte Auflage, Leipzig 1848. 2) Hormayr, a. a. O , I., Auflage 1817, S. 153 bis 227.

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