Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Dritte Folge, 1907)
Hauptmann Paldus: Johann Christoph Müller. Ein Beitrag zur Geschichte vaterländischer Kartographie
46 P a 1 d u s. In der Zeit vom März 1699 bis zum Schluß des Jahres 1700 wurde die Abgrenzung der kaiserlichen Länder gegen die Türkei nach den Bestimmungen des Karlowitzer Friedens bis auf das unbedeutende dubiose Gebiet von Novi durch- geführt. Vom Fuße des felsigen ßetyezat in Siebenbürgen bis an die Dinarischen Alpen in Dalmatien führte die Grenzlinie über hohe Gebirge, weite Ebenen und entlang von mächtigen Strömen, nicht weniger als 398 künstliche Grenzzeichen in der Form von Hunken oder Grenzbäumen enthaltend. War dieses Werk unter der umsichtigen Leitung des Grenzscheidungskommissärs Graf Marsigli im Einvernehmen mit den türkischen Grenzkommissären und unter eifriger Mitwirkung der kaiserlichen Ingenieure zu stände gekommen, so ist die Wiedergabe der ganzen Grenzlinie im Zusammenhang, in der vorliegenden detaillierten und prächtigen Zeichnung, das Verdienst Müllers. Obwohl der Friede von Karlowitz der Republik Venedig mit Rücksicht auf deren ausgedehnten faktischen Besitz große Opfer auferlegte, so erlangte dieselbe dennoch durch diesen Frieden gewichtige Vorteile.l) Sie behielt Morea und ganz Dalmatien mit Ausnahme der Adelsrepublik Ragusa, auch Castelnuovo und Risano mit ihren Territorien blieben venetianisch. Das Gebiet zwischen der Kerka und der Narenta, mit den untereinander verbundenen Festungen am Fuße des begrenzenden Gebirges trennte das türkische Reich vom Meere ab, so daß die Republik Venedig ausschließlich den Handel beherrschte. Bei der Grenzscheidung zwischen Venedig und dem Ottomanischen Reich fungierten als Grenzkommissäre Gio. Grimani venetianischer- und Osman Aga türkischerseits. Venetianische Ingenieure brachten dieselbe zu Papier. Von ähnlicher Bedeutung wie der Ingenieur Friedr. von Hollstein für die kaiserliche Grenzregulierung, war der venetianische Ingenieur G. E. Alberghetti in bezug auf die Darstellung der Scheidungslinie des venetianischen Gebietes * II, ') Venedig ratifizierte am 7. Februar 1699 den von den Kongreß- mächten projektierten Frieden. (Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen, II, 321.)