Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Dritte Folge, 1907)

Hauptmann Paldus: Johann Christoph Müller. Ein Beitrag zur Geschichte vaterländischer Kartographie

Ein Beitrag zur vaterländischen Kartographie. 101 Die Ausdehnung des Landes in der Länge ist nach Müller 4° 43', nach der neuen Generalkarte von Mittel­europa 4°27'; die Breitenausdehnung beträgt nach Müller 2° 36', nach der neuen Generalkarte 2° 31'. Demnach ist diese von Müller ohne Triangulierung aufgenommene Karte gegen die mit den neuesten Hilfsmitteln verfertigten Karten um 16 Längen- und 5 Breitenminuten zu groß. Im Gegensatz zu den bis auf Minuten richtigen Pol- höhen differieren die geographischen Längen Müllers in bezug auf die Zählung des Anfangsmeridians von Ferro um 2° 53' im Mittel, d. h. der Anfangsmeridian Müllers liegt ca. 2°53' westlich von Ferro. Das Terrain ist in der Hügelmanier gehalten. Es weicht von der konventionellen Darstellung insofern ab, als es sich mehr der Natur anpaßt. Der relative Höhenunterschied des Gebirges ist durch etwas höhere Kuppenformen ange­deutet. Die Gebirgszüge sind in ihrem Verlauf durch hintereinander gestellte Bergkuppen ersichtlich gemacht. Im allgemeinen haften alle Fehler und Mängel der damaligen Terraindarstellung auch der Müll ersehen Karte von Böhmen an, obwohl sie im Vergleich mit seiner mährischen Land­karte einen Fortschritt im Ausdruck der Bergformen aufweist. Von Interesse ist die Nomenklatur der Gebirgswelt Böhmens aus dieser Zeit, um so mehr, als es die erste Karte des Landes ist, welche auf die Bergnamen näher eingeht. In diese Aufgabe teilten sie sich mit den Choden zu Taus, Pfraumberg und Tachau. Diesen Choden (Chodové), von ihrer Fahne mit einem Hundskopf auch Psohlavci genannt, oblag der Schutz der Grenze gegen feindliche Einfälle in Kriegszeiten und Beschädigung der Wälder im Frieden. Die Choden waren vor der Schlacht am Weihen Berge, respektive vor ihrer Verpfändung an die Herren von Schwamberg mit den Freibauern im k. Waldhwozd offenbar gleichgestellt, da sie dieselbe Aufgabe hatten. Sie verfielen in Leibeigenschaft, während die Bewohner des „künischen Gebirges”, das königliches Eigentum war, freie Leute blieben. (Vergl. Helfert, Die ehemalige Wald-Veste Böhmen. [Mitteil, d. k. k. geogr. Gesellsch., Wien 1870.] — Dr. J. A. Gabriel, D. königl. Waldhwozd 1864. — Pangerl, Choden zu Taus. [Mitteil. d. Verein, f. Gesch. d. Deutschen i. Böhmen, 1875.] — Erben, Déjiny Chodű; Kvéty 1868.)

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