Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Aufgelöste Formationen - Feld- und Festungs-Artillerie 1772 (1757)-1903

509 gewandelt1), dem Begimente 7 vierpfündige und 3 acbtpfündige Schiesswoll- Geschütze zugewiesen *); 1862—1863 statt des sechs- und zwölfpfündigen Calibers das vier- und achtpfündige eingeführt, die Feld-Compagnien als Festungs-Compagnien be­zeichnet, statt der Depot-Compagnie 1 Park-Compagnie errichtet, endlich eine neuerliche Aenderung in der Zahl der Batterien von verschiedenem Caliber durchgeführt* 2 3); die leichte zwölfpfündige Batterie aufgelassen4 *); 1864 bei Auflösung des Haket,eiir-Begiments die Baketen-Batterie Nr. 7 als Baketen-Batterie Nr. 11 in das Begiment eingetheilt; 1866 die Baketen-Batterie Nr. 11 in eine Gebirgs-Batterie Nr. 11 um­gewandelt; 1867 die Gebirgs-Batterie Nr. 11 an das 9. Festungs-Artillerie-Bataillon (wo dieselbe die Nr. 5 erhielt) abgegeben, ferner die vierpfündigen Fuss-Batterien Nr. 5 und 6 in Cavallerie-Batterien, die Cavallerie-Batterie Nr. 8 in eine acht­pfündige Batterie (alle unter Beibehaltung der bisherigen Nummern) um­gewandelt, die 2 neuen achtpfündigen Batterien Nr. 11 und 12 aus der auf­zulösenden Park-Compagnie errichtet, weiters die Festungs-Compagnien zur Bildung des 3. Festungs-Artillerie-Bataillons abgegeben, in welches die Com­pagnien mit denselben Nummern eingetheilt wurden, die sie bisher im Begiments-Verbande führten6 *), endlich 1 Depot-Batterie-Cadre und 1 Munitions- Colonnen-Cadre neu errichtet6); 1868 als „7. Mährisches Feld-Artillerie-Begiment” bezeichnet, die Begiments-Musik aufgelassen; 1869 den Depot-Batterie-Cadre als Ergänzungs-Batterie-Cadre benannt; 1871 die bisher vom Ergänzungs-Batterie-Cadre im Felde aufzustellende (erst vierpfündige, seit 1868 aber achtpfündige) Batterie Nr. 13 schon im Frieden en cadre aufgestellt’); 1874 diese Batterie (Nr. 13) als Friedens-Batterie formiert (daher nun 6 achtpfündige Batterien als Friedens-Stand), ferner das Begiment schon im Frieden in 4 Batterie-Divisionen getheilt; 1875 das Caliber nicht mehr nach Pfunden, sondern nach Centimetern bezeichnet, somit die vierpfündigen Batterien als 8 m-Batterien, die acht­pfündigen als 10 cm-Batterien benannt; 1876 bei Ausgabe des neuen Geschütz-Materials die 8 cm- als leichte, die 9 cm- als schwere Batterien benannt, den Ergänzungs-Batterie-Cadre als Er­gänzungs-Depot - Cadre bezeichnet8), den Munitions - Colonnen - Cadre an die Batterie-Divisionen I bis III vertheilt, den Ergänzungs-Depot-Cadre der Batterie- Division IV zugewiesen, die Numerierung und das Caliber der Batterien ge­ändert9), so dass das Begiment im Frieden aus den schweren Batterien Nr. 1 bis 9, 12 und 13, dann aus den leichten Nr. 10 und 11 bestand; 1) K. M. 1861, Abth. 7, Nr. 1108. 2) K. M. 1861, Abth. 7, Nr. 4668. Allerhöchste Entschliessung vom 6. October 1861. 3) Mit 1. Februar 1864 wurden im Sinne der Organisation von 1863: Die bisherige sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 1 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 1, die bisherige sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 2 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 2, die bisherige sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 3 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 3, die bisherige sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 5 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 4, die bisherige leichte zwölfpfündige Batterie Nr. 7 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 5, die bisherige sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 10 zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 6, die bisherige sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 4 zur vierpfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 7, die bisherige sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 6 zur vierpfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 8, die bisherige zwölfpfündige Batterie Nr. 9 zur achtpfündigen Batterie Nr. 9, die bisherige zwölfpfündige Batterie Nr. 8 zur achtpfündigen Batterie Nr. 10. 4) Das Regiment nahm in Wirklichkeit nicht den oben angeführten Friedens-Stand, sondern den neuen Kriegs-Stand an; es wurden daher 4 Festumrs-Compagnien und 2 Park- Compagnien errichtet, wovon 1 für den Armee-Munitions-Park, die andere für einen Armee- Corps-Munitions-Park der Armee in Italien bestimmt war. (K. M., 1864, Abth. 7, Nr. 186.) b) R. K. M., 1867, Abth. 7, Nr. 1956. Die Aenderung erfolgte mit 1. Juni 1867. 6) Der Depot-Batterie-Cadre hatte im Kriege 1 Depot-Batterie und die vierpfündige Fuss-Batterie Nr. 13 zu errichten, der Munitions-Colonnen-Cadre aber 5 Munitions-Colonnen. 7) Nun stellte der Ersatz-Batterie-Cadre im Kriege 1 Ersatz-Batterie und 1 acht­pfündige Batterie Nr. 14, ferner der Munitions-Colonnen-Cadre der Regimenter 7 bis 12 6 Munitions-Colonnen auf. 8) Dieser Ergänzungs-Depot-Cadre hatte die schweren Reserve-Batterien Nr. 14 und 15 nebst dem Ergänzungs-Depot nur im Kriege aufzustellen. 9) Diese Aenderung ist gleich jener beim 1. Regimente. Siehe dieses Seite 488. An­merkung 8.

Next

/
Thumbnails
Contents