Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
80 keten-Batterie als Corps-Reserve erhalten1) solle, befohlen: Das 1. Regiment hat die Batterien für das 2., 3. nnd 4. Corps beizustellen* 2) und zwar zum 2. Corps die sechspfündig§n Batterien 1 bis 4, die zwölfpf'ündigen und Cavallerie- Batterien 1 und 2; zum Corps die seehspfündigen Batterien 5 bis 8, die zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien 3 und 4; zum 4. Corps die sechs- pfündigen Batterien 9 bis 12, die zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien 5 und 6. Das 2. Regiment hat beim 1. Corps die sechspfündigen Batterien 13 bis 16, die zwölfpfündigen Nr. 7 und 8, die Cavallerie-Batterien Nr. 7 und 8, beim 8. und 9. Corps die sechspfündigen Nr. 17 bis 24, die zwölfpfündigen Nr. 9 bis 12, die Cavallerie-Batterien Nr. 9 bis 12 einzutheilen. Das 3. Regiment gibt3) die sechspfündigen Fuss-Batterien Nr. 25 bis 28, die zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien Nr. 13 und 14 zum 11. Corps, die sechspfündigen Nr. 29 bis 32, dann die zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien Nr. 15 und 16 zum 14. Corps, die sechspfündigen Fuss-Batterien Nr. 33 und 34 nach Croatien. Die sechspfündigen Fuss-Batterien Nr. 35 und 36, dann die zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien Nr. 17 und 18 bleiben mit halber Bespannung en reserve. Das 4. Regiment4) hat analog wie das 1. Regiment seine Batterien an das 5., 6., 7. Corps, das 5. Regiment dieselben an das 10., 12., 13. Corps5 6; zu vertheilen. Die Bespannungen erhielten die Regimenter je nach Vollendung der neuen Formation zu verschiedenen Zeiten. Das 1., 3., 5. Regiment erhielten dieselben mit 1. Juni8) das 2. und 4. mit 1. Juli 18507). Die Umgestaltung in das Batterie-System hatte zur Folge, dass die bisherige Numerierung der Batterien vom Feldzuge her aufgelassen wurde, um dieselbe in den Regimentern fortlaufend durchführen zu können. Ferner wurde mit Rücksicht darauf, dass in den vom 1. Regimente mit Batterien zu versehenden Corps Nr. 2, 3, 4 das 2. die niedersten Nummern jeder Batteriegattung erhalten sollte, jene Batterien des Regiments aber, welche schon beim 3. Corps standen, gerade diese führten, eine Umnumerierung der Batterien des Regiments angeordnet8). Mit diesen Bestimmungen und der Ausführung derselben war wohl die Organisation der Feld-Artillerie im Juni 1850 in ihrer Hauptform beendet, die Organisation der Gesammt-Artillerie aber noch nicht abgeschlossen. Vor allem waren die Festungs-Bataillone mit Ausnahme jenes Nr. 8, welches für Mainz und Ulm bestimmt war, noch nicht aufgestellt, die für dieselben vorgesehene Mannschaft der Regimenter noch im Stande der letzteren, wo sie eine eigene Gruppe als ,,Alter Regiments-Verband” bildete. Das Bombardier-Corps war noch nicht aufgelöst, die Garnisons-Districts-Artillerie, das Feldzeugamt etc. noch nicht organisiert. Erst mit dem Jahre 1851 wurden auch diese Aenderungen durchgeführt und gleichzeitig die bei der Feld-Artillerie, schon 1850 im grossen vollendete Organisation auch in den weiteren Details, speciell bezüglich der Standesverhältnisse, beendet9). Vorher war aber noch mit 1. August 1850, infolge der neuen Organisation der 3. Armee, eine Aenderung des Batterie-Standes beim 13. Corps, welches nun als Cavallerie-Corps formiert wurde, eingetreten, durch welche dasselbe statt 4 Sechspfünder-Fuss-Batterien nun 4 Cavallerie-Batterien erhielt. Es wurden hiezu die Fuss-Batterien Nr. 57, 58, 59, 60 des 5. Regiments in die Cavallerie-Batterien Nr. 31, 32, 33, 34 umgewandelt10). J) R. K. M., Registratur 1850, G. A. D., Nr. 456. 2) R. K. M., Registratur 1850, G. A. D., Nr. 456. 3) R. K. M., Registratur 1850, G. A. D., Nr. 1428. 4) R. K. M., Registratur 1850, G. A. D.. Nr. 1794. 5) R. K. M.. Registratur 1850, G. A. D.. Nr. 1428. 6) R. K. M., Registratur 1850, Nr. 3001/M. K. und G. A, D. Nr. 1930 7) R. K. M.’ Registratur 1850, Nr. 3001/M. K. und G. A. D. Nr. 2366. 8) So erhielten die bestehenden sechspfündigen Batterien 1. 2, 3. 4 die Nummern 5, 6, 7, 8, die bestehenden zwölfpfündigen und Cavallerie-Batterien Nr. 1 und 2 die Nummern 3 und 4. 9) R. K. M., Registratur 1851, Praes. Nr. 5566 und C. Y. Art. Direct. A. 4063 vom 16. November. 10) K. M. Praes. 4579 vom 1. August 1850.