Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
70 Der General-Artillerie-Director fungierte aber als Inhaber aller drei Regimenter derart, dass ihm das jus gladii etc. über dieselben zustand, ein .Recht, welches er auch auf die einzelnen Inhaber übertragen konnte. Ihm oblag auch die Avancementsbestimmung vom Hauptmann abwärts. Die Bezeichnung der Regimenter erfolgte nach dem Namen des Inhabers und nach der fortlaufenden Nummer 1 bis 3. Die Bezeichnung der Bataillone eines Regiments geschah nach der Charge des commandierenden Stabs- officiers als: Leib-, Oberstens-, Oberstlieutenants- und 1. Majors-Bataillon. Jeder Stabsoffizier hatte eine Compagnie, da aber sechs solche Officiere (einschliesslich des Inhabers) vorhanden waren, erhielt das Leib-Bataillon neben der zugehörigen Leib-Compagnie die 2. Majors-Compagnie, das Oberstens-Bataillon neben der zugehörigen Oberstens- die 3. Majors-Compagnie eingetheilt, das Oberstlieutenants- und 1. Majors-Bataillon hatten nur eine, nämlich die eigene Stabs-Compagnie. Die Gliederung eines Regiments nach der neuen Organisation war folgende: Den Regimentsstab bildeten 1 General als Inhaber, 1 Oberst als Regiments-Commandant, 1 Oberstlieutenant, 3 Majore, 1 Feld-Pater, 1 Auditor, 1 Rechnungsführer, 1 Adjutant, 1 Regiments-Chirurg, 4 Bataillons-Chirurgen, 8 Unter-Feldscherer, 1 Regiments-Tambour, 8 Spielleute der Hautboisten- Bande, 1 Profoss cum suis. Das 1. (später das 2.) Regiment hatte vier Majore im Stande. Der 4. Major führte das Commando des Feld-Zeugamtes und verblieb bei diesem. Jede Compagnie bestand aus 1 Hauptmann oder Capitän-Lieutenant, 1 Oberlieutenant, 2 Unterlieutenants, 3 Bombardieren, 1 Feldwebel, 1 Fourier, 5 Corporalen, 2 Unter-Kanonier-Corporalen, 1 Fourierschützen, 2 Spielleuten, 4 Zimmerleuten, 83 Kanonieren, 16 Unter-Kanonieren. Somit war der Stab aus 33, jede Compagnie aus 122, das Regiment aus 1985 Mann gebildet. Ueber die Generale und Oberst-Regiments-Commandanten hatte der Hofkriegsrath die Jurisdiction. Mit dieser Organisation wurde auch die Aufnahme von Cadetten oder ex propriis wie bei den anderen Waffengattungen eingeführt: Kaiser-Cadetten waren ausgeschlossen, die bei der niederländischen Artillerie befindlichen wurden als Unterofficiere oder Gemeine eingetheilt. An Sanitäts-Ausrüstung erhielt jedes Regiment einen medicinisch- chirurgischen Instrumenten- und Trepanations-Kasten. Um die Regimenter von Undienstbargewordenen zu entlasten und letzteren dennoch eine Versorgung zu bietenJ), wurde die Bestimmung getroffen, dass jene Personen, welche zu Feld-Kriegsdiensten nicht mehr vollkommen tauglich waren, jeweilig zur Gamisons-Artillerie, zu einem Haus-Zeugamt, zum Saliter- und Pulverwesen, in das Invalidenhaus oder endlich in Pension zu übersetzen seien. Für die Mannschaft wurde nun ebenfalls das Gratiale eingeführt, welches bei dem Tode des Mannes der Familie zugute kam. Feldscherer, Fouriere und Profossen hatten auf das Gratiale keinen Anspruch, wohl aber auf 50 Gulden Abfertigung. Wie die übrigen Regimenter erhielten nun auch die Artillerie-Regimenter Feld-Requisiten und zwar jedes eine Anzahl Zelte, Feldflaschen, Zelthackeln, Kesseln, Casserole, Zimmermanns-Bandhacken, Zimmermanns-Schurzfelle, Trommeln, Pfeifen-Gamituren. Bei Detachierungen führte jede Abtheilung den entsprechenden Theil der Feld-Requisiten mit. Die Unter-Kanoniere und deren Corporale waren mit Gewehren und Bajonnetten bewaffnet. Da die Mannschaft infolge ihrer Dienstleistung die Tornister nicht tragen konnte, erhielt das Regiment in Kriegszeiten zu deren Verladung Maulthiere oder Packpferde beigegeben. 1 *) Bei der früheren Organisation wurden die Undienstbaren vom Feld-Stande getrennt geführt und genossen volle Gebühr. Im Jahre 1770 waren beim Stabe 1 Feldzeugmeister, 1 Feldmarschall-Lieutenant, 1 Major und 2 vom Parteienstande, bei den Compagnien 7 Officiere und 52 Mann als Undienstbare vorhanden. (K. A., Mem. 1772, XIII, 816.)