Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Aufgelöste Formationen - Feld- und Festungs-Artillerie 1772 (1757)-1903

525 12. Ungarisches und croatisches Feld-Artillerie-Regiment. 1885 Kreutz* Friedrich, FML. Errichtung und nachgefolgte Veränderungen. Mit 1. August 1854 als 12. Feld-Artillerie-Regiment aus dem 5. Artillerie-Regimente und dem 3. Festungs-Artillerie-Bataillon errichtet1), in den Stab, die Urlauber-Evidenz­haltung, dann 4 sechspfündige, 3 zwölfpfündige Fuss-Batterien, 5 Cavallerie- Batterien, 4 Compagnien und 1 Procento-Abtheilung gegliedert. 1860 neu formiert, hiebei die Zahl der Compagnien auf 4 vermehrt, 1 Depot-Compagnie und die Regiments-Musik aufgestellt, die Urlauber- Evidenzhaltung aufgelöst, die Zahl der Batterien auf 10 reduciert, das Caliber und die Numerierung der Batterien geändert, so dass das Regiment nun aus dem Stabe, den 4 Compagnien, der Depot-Compagnie und den sechspfündigen Cavallerie-Batterien Nr. 1 bis 8, den 2 leichten zwölfpfündigen Batterien Nr. 9 und 10 bestand* 2). 1862—1863 neu organisiert, und zwar: die Compagnien als Festungs- Compagnien benannt, die Depot-Compagnie in eine Park-Compagnie umge­wandelt, ferner Caliber und Numerierung der Batterien abermals geändert, so dass statt des sechs- und zwölfpfündigen Calibers nun das vier- und acht- pfündige Caliber eingeführt und das Regiment aus 2 vierpfündigen Fuss- Batterien, 4 vierpfündigen Cavallerie-Batterien und 4 achtpfündigen Fuss- Batterien gebildet wurde3). 9 Die Formierung geschah auch bei diesem Regimente auf den Kriegs-Stand, daher die Procento-Abtheilung und 4 statt 3 Compagnien. Die Formierung der Batterien etc. erfolgte in nachstehender Weise: Die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 1 wurde gebildet aus der sechspfündigen Fuss- Batterie Nr. 53, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 2 aus der sechspfündigen Fuss-Batterie Nr. 54, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 3 aus der sechspfündigen Fuss-Batterie Nr. 55, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 4 aus der sechspfündigen Fuss-Batterie Nr. 56; die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 5 aus der zwölfpfündigen Fuss-Batterie Nr. 27, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 6 aus der zwölfpfündigen Fuss-Batterie Nr. 28, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 7 aus der zwölfpfündigen Fuss-Batterie Nr. 30; die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 8 aus der sechspfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 27, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr.9 aus der sechspfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 28, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 10 aus der sechspfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 32, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 11 aus der sechspfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 33, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 12 aus der sechspfündigen Cavallerie- Batterie Nr. 34, sämmtliche vom 5. Artillerie-Regimente; die 1. Compagnie aus der 1. Compagnie des 3. Festungs-Artillerie-Bataillons, die 2. Compagnie aus der 4. Compagnie des 3. Festungs-Artillerie-Bataillons, die 3. Compagnie aus der 3. Reserve-Compagnie des 5. Artillerie-Regiments, die 4. Compagnie aus der 1. Re­serve-Compagnie des 5. Artillerie-Regiments; die Procento-Abtheilung aus der 2. und 3. Reserve-Compagnie des 5. Artillerie-Regiments. 2) Diese Aenderung der Caliber und Batterien geschah in folgender Weise: Die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 1 wurde zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 1, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 2 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 2, die sechs­pfündige Fuss-Batterie Nr. 3 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 3, die sechspfün­dige Fuss-Batterie Nr. 4 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 4, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 9 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 5, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 10 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 6, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 7 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr, 7, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 8 zur sechspfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 8, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 5 zur zwölfpfündigen leichten Batterie Nr. 9, die zwölfpfündige Fuss- Batterie Nr. 6 zur zwölfpfündigen leichten Batterie Nr. 10. 3) Die Aenderung in der Gattung und Numerierung der Batterien war folgende: Die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 1 wurde zur vierpfündigen Fuss-Batterie Nr. 1, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 2 zur vierpfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 2, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 3 zur vierpfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 3, die sechspfündige Cavallerie-Batterie Nr. 4 zur vierpfündigen Cavallerie-Batterie Nr. 4, die

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