Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Aufgelöste Formationen - Feld- und Festungs-Artillerie 1772 (1757)-1903

491 2. Mährisch-schlesisches Feld-Artillerie-Regiment. 1865 Kronprinz Erzherzog Rudolph, FML. Errichtung und nachgefolgte Veränderungen. Mit 1. August 1854 als 2. Feld-Artillerie-Begiment errichtet1), aus Theilen des bisherigen Feld-Artillerie- Begiments Nr. 1, dann der bisherigen Festungs-Artillerie-Bataillone 1, 3 und 8 gebildet* 2) und in den Stab, die TJrlauber-Evidenzhaltung, 4 sechspfündige, 3 zwölfpfündige Fuss-Batterien, 5 Cavallerie-Batterien, 5 Compagnien und 1 Procento-Abtheilung formiert3). 1860 wurde das Regiment in derselben Weise wie das 1. Begiment neu formiert4 *), die Begiments-Musik eingeführt: 1861 die sechspfündigen Fuss-Batterien Nr. 1 und 2 und die lange Haubitz-Batterie Nr. 10 in sechspfündige gezogene Batterien umgewandelt6); 1862—1863 die sechs- und zwölfpfündigen Caliber durch gezogene vier- und achtpfündige ersetzt, 1 Cavallerie-Batterie und die leichte zwölfpfündige Batterie als vierpfündige Fuss-Batterien formiert, im übrigen die Aenderungen wie beim 1. Begimente durchgeführt6); 1) K. M. 1851, Praes. 247. 2) Die Formation erfolgte in nachstehender Weise: Die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 1 wurde gebildet aus der sechspfündigen Fuss- Batterie Nr. 1 des 1. Regiments, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 2 aus der sechspfündigen Fuss-Batterie Nr. 2 des 1. Regiments, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 3 aus der sechs­pfündigen Fuss-Batterie Nr. 3 des 1. Regiments, die sechspfündige Fuss-Batterie Nr. 4 aus der sechspfündigen Fuss-Batterie Nr. 4 des 1. Regiments ; die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 5 aus der zwölfpfündigen Fuss-Batterie Nr. 1 des 1. Regiments, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 6 aus der zwölfpfündigen Fuss- Batterie Nr. 2 des 1. Regiments, die zwölfpfündige Fuss-Batterie Nr. 7 aus der 2. Compagnie des 1. Festungs-Artillerie-Bataillons ; die Cavallerie-Batterie Nr. 8 aus der Cavallerie-Batterie Nr. 1 des 1. Regiments, die Cavallerie-Batterie Nr. 9 aus der Cavallerie-Batterie Nr. 2 des 1. Regiments, die Cavallerie- Batterie Nr. 10 aus der Cavallerie-Batterie Nr. 37 des 1. Regiments, die Cavallerie-Batterie Nr. 11 aus der Cavallerie-Batterie Nr. 38 des 1. Regiments, die Cavallerie-Batterie Nr. 12 aus der Cavallerie-Batterie Nr. 39 des 1. Regiments; die 1. Compagnie aus der 6. Compagnie des 8. Festungs-Artillerie-Bataillons, die 2. Compagnie aus der 2. Reserve-Compagnie des 1. Artillerie-Regiments, die 3. Compagnie aus der 5. Compagnie des 1. Festungs-Artillerie-Bataillons, die 4. Compagnie aus der l. Reserve- Compagnie des 1. Artillerie-Regiments, die 5. Compagnie aus der 3. Compagnie des 3. Festungs- Artillerie-Bataillons; die Procento-Abtheilung aus der 2. und 4. Reserve-Compagnie des 1. Artillerie-Regiments. 3) Diese der organisationsmässigen Formierung nicht entsprechende factische Formation erfolgte wegen des bestehenden Kriegs-Standes des Regiments und unterschied sich von ersterer durch die Aufstellung der 4. und 5. Compagnie und der Procento-Abtheilung. 4) Hiebei wurde nach Auflösung der bisherigen Batterien Nr. 11 und 12: Die bisherige sechspfündige Batterie Nr. 1 zur sechspfündigen Nr. 1. die bisherige sechspfündige Batterie Nr. 2 zur sechspfündigen Nr. 2, die bisherige sechspfündige Batterie Nr. 3 zur sechspfündigen Nr. 3; die bisherige Cavallerie-Batterie Nr. 8 zur Cavallerie-Batterie Nr. 4. die bisherige Cavallerie-Batterie Nr. 10 zur Cavallerie-Batterie Nr. 5, die bisherige Cavallerie-Batterie Nr. 9 zur Cavallerie-Batterie Nr. 6; die bisherige zwölfpfündige Batterie Nr. 5 zur leichten zwölfpfündigen Batterie Nr. 7, die bisherige zwölfpfündige Batterie Nr. 6 zur zwölfpfündigen Nr. 8, die bisherige zwölfpfündige Batterie Nr. 7 zur zwölfpfündigen Nr. 9, die bisherige sechspfündige Batterie Nr. 4 zur langen Haubitz-Batterie Nr. 10. 6) K. M., Abth. 7, Nr. 6144 ex 1860. Ausserdem 7 vierpfündige und 3 achtpfündige neue Schiesswoll-Geschütze zugewiesen, dieselben aber laut K. M., Abth. 7, Nr. 4531, vom Jahre 1863 theils wieder abgeführt, theils zu Exercier-G-eschützen bestimmt. 6) Siehe 1. Regiment, Seite 488. Die Aenderung nach Caliber und Namen geschah mit 1. Januar 1864, K. M., Abth. 7, Nr. 4531 ex 1863, und war folgende:

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