Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Handlanger-Truppen - I. Feld-Artillerie-Füsilier-Bataillon 1758-1772
260 Die Adjustierung des Handlanger-Regiments, respective Bataillons, war jener der äquiparierenden Chargen der Artillerie im allgemeinen gleich, doch hatte die gemeine Mannschaft den Hut ohne Borte, alle Handlanger waren mit Feuer-Gewehren ausgerüstet ')• Bemerkt sei, dass das Artillerie-Regiment trotz seiner beträchtlichen Stärke nie die Geschütze der ganzen Armee mit Handlangern zu versehen vermochte, und daher immer noch Infanterie-Handlanger beigestellt werden mussten, deren Zahl entsprechend dem Anträge der Ausrüstung in den verschiedenen Feldzugs-Jahren zwischen ca. 1600 und 500 variierte 2), im Laufe der Kriegs-Begebenheiten aber stets durch Abgang von Leuten des Feld- Artillerie-Corps (infolge von Krankheiten und Commandierungen) noch bedeutend stieg. Mit der Auflösung der 3 Artillerie-Brigaden und der Eintheilung dei Feld-Artillerie in 3 .Regimenter wurde auch 1. Mai 1772 das Füsilier-Bataillon aufgelöst, die Mannschaft desselben, soweit sie für Kriegsdienste tauglich war, zur Bildung der 3 neuen Feld-Artillerie-Regimenter verwendet. Die Handlanger-Gemeinen fanden ihre Eintheilung als Unter-Kanoniere, die Unter- officiere als Unter-Kanonier-Corporale. Yon nun an stellten wieder die Infanterie-Bataillone die Handlanger für ihre Geschütze, die Infanterie-Regimenter gaben dieselben für die Grenadier-Bataillone und die Artillerie-Reserve. Der Bedarf letzterer war aber dadurch nicht gedeckt, weshalb zur Com- pletierung die Grenzer herangezogen wurden. Hiezu führte jede Atheilung derselben eine bestimmte Anzahl von ausgebildeten Artilleristen im Stande. Die Zahl der von jedem Regimente beizustellenden Handlanger war durch das Conscriptions-System bestimmt. Es hatten abzugeben: Das Leibund Oberstens-Bataillon Í Corporal und 34 Mann, das Oberstlieutenants- Bataillon 1 Corporal und 29 Mann. Yon den 34 der beiden ersten Bataillone kamen je 5 zur Grenadier-Division, zu welcher ausserdem jenes Bataillon, welches den Adjutanten desselben beistellte, einen Handlanger - Corporal gab. Diese Bestimmung erfolgte zu einer Zeit, in welcher per Bataillon 2 Sechspfünder, 1 Zwölfpfünder als Geschütz-Dotierung gerechnet wurden. Bei der späteren Aenderung der Dotierung variierten die gegebenen Ziffern. Bedeutender als jene der Infanterie waren die Zutheilungen von Grenzern als Handlanger. Nach der diesbezüglich 1769 ergangenen, mit 25. April 1772 abgeänderten Instruction hatten3) die Grenz-Regimenter so viele Leute im Artilleriedienste auszubilden, dass sie ihre Geschütze ohne Beiziehung von Feld-Kanonieren bedienen konnten und ihnen ausserdem noch eine entsprechende Anzahl an ausgebildeten Leuten blieb 4). Von letzteren gaben sie die Handlanger für die Reserve-Artillerie. Deren Anzahl war bedeutend. Im Feldzuge 1778—1779 betrug sie 12.000 Mann 5), nach demselben wurde sie auf ca. 8000 reduciert, wobei jene der Artilleristen per Grenz-Compagnie mit 32 bestimmt wurde. Von diesen 8000 (genau 7936) Grenz-Artilleristen waren 4000 bis 5000 für die Reserve-Artillerie und die Grenz-Bataillone, der Rest zum Nachschub vorgesehen 6). Letzterer blieb im Lande und hatte die Abrichtung weiterer Artilleristen zum Handlangerdienste zu besorgen. Bemerkt sei, dass zu dieser Zeit ein Grenz-Bataillon 1 Sechspfünder, 2 Dreipfünder erhielt, welche Geschütze je 5 Kanoniere und 6 Handlanger zur Bedienung benöthigten. Der Ausrüstungs-Entwurf pro 1783 zeigt ein Erfordernis von 1050 Kanonieren, 1518 Handlangern für die Grenz-Geschütze, dann 2688 Handlangem für das Reserve-Geschütz ’). *) *) Diese wurden 1772 dem Prager und dem niederländischen Zeughause übergehen. ■‘) K. A., Mem, XIII, 38. 3) K. A.. H. K. B. 1780, 16, 1213. 4) Trotzdem erhielten dieselben bis zum Jahre 1780 2 Feld-Artillerie-Kanoniere per G-eschütz zugewiesen. Erst von da an bedienten sie die Geschütze allein. q K. A.. H. K. K. 1779. 62, 636. ») K. A., H. K. ß. 1779, 62, 267. ') K. A., H. K. B. 1783, 16, 680.