Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850

248 und für jene Regimenter, welche infolge ihrer Dislocation oder sonstiger Umstände halber nicht in der Lage waren, ohne grosser Zeitversäumnis die Geschütze aus dem für sie bestimmten Depot heranzuziehen. Obwohl nun das Feld-Zeugamts-Commando von Budweis nach Wien verlegt wurde, blieb auch für die Folge Budweis der Haupterzeugungsplatz des Feld-Zeugamtes. Mit der Vermehrung der Depot-Stationen war naturgemäss die Er­höhung des Personal-Standes verbunden, umsomehr als sich bei dem stetigen Anwachsen des Artillerie-Materials seit 1772, das fast einer Verdoppelung gleichkam, die ungenügende Anzahl an Zeugs-Personen empfindlich fühlbar machte. Ueberdies hatte das Zeugs-Personal bei den Artillerie-Exercitien mit­zuwirken und musste daher infolge der räumlichen Trennung der .Regimenter drei gesonderte Abtheilungen zu denselben beistellen. Schliesslich waren die erforderlichen Neuerzeugungen so umfangreich, dass deren Vollendung mit dem bisherigen Zeugs-Personal circa 10 Jahre in Anspruch genommen hätte l). Der Kaiser verschloss sich diesen Erwägungen keineswegs und wenn dieselben nicht sofort in einer Standesveränderung des Feld-Zeugamtes Aus­druck fanden, so lag die Schuld nur, wie so oft, in dem Geldmangel. Die Mobilisierungs-Vorsorgen für das Jahr 1783, welchen ein ungleich grösseres Aufgebot an Streitkräfcen zu Grunde lag als 1779, indem die Vor­bereitungen für einen gleichzeitigen Krieg in Ungarn, Böhmen und Mähren, sowie für die Aufstellung eines Belagerungs-Corps getroffen wurden, erforderten unbedingt eine Vermehrung des Feldzeugamts-Personals. Nach den Anschauungen des General-Artillerie-Directors hatte sowohl der Friedens-Stand als der Kriegs-Stand erhöht, die Zeugs-Mannschaft im Kriege und Frieden in zwei Compagnien getheilt zu werden, welche unter dem Befehle eines Hauptmannes mit den nöthigen Officieren stehen sollten. Alle Officiere waren nicht mehr von den Regimentern halbjährig zu commandieren, sondern permanent beim Zeugamte zu belassen, nachdem dies im Interesse der Ausbildung und Verwendbarkeit derselben unbedingt nöthig sei2). Als Instructor und Sachverständiger bei den Regimentern sollte für jedes derselben ein zum Stande des Feld-Zeugamtes gehörender Feuerwerk­meister bestimmt werden3). Der bisherige Doctor Medicináé sollte entfallen. Diese vom General-Artillerie-Director vorgeschlagenen Aenderungen und die angetragene Standes-Vermehrung wurde von Seiner Majestät dem Kaiser mit October 1783 genehmigt, mit Allerhöchster Resolution vom 19. Mai 1784 durchgeführt4). Dementsprechend war der Friedens-Stand: A. Stab: 1 Stabsofficier vom Stande des 2. Artillerie-Regiments als Commandant, 1 Professor matheseos, 2 Ober-Feuerwerkmeister, 3 Feuerwerk­meister, 2 Ober-, 4 Unter-Zeug warte, 1 Adjutant, 1 Unter-Chirurg, 20 Muni- tionäre, 1 Brückenmeister, 4 Fourierschützen. ß. Compagnien: Je 1 Hauptmann, 1 Ob er lieutenant, 1 bis 2 Unter­lieutenants, 4 Handlanger-Corporale, 24 Handlanger-Gemeine, ferner eine An­zahl von Meistern und Gesellen der Binder-, Schlosser-, Schmiede-, Wagner-, Tischler-, Drechsler-, Sattler-, Riemer- und Zimmermanns-Profession. Der Friedens-Stand des Stabes betrug sonach 39, jener der Compagnien (d. i. des Zeugs-Personals) 167 Köpfe. Im Kriege erfolgte beim Stabe, der nun auch einen Ober-Chirurgen erhielt, eine Vermehrung auf 72, beim Zeugs-Personal auf 441 Personen. Dieser Kriegs-Stand konnte, mit Rücksicht auf die Ausrüstung der Armee mit Artillerie-Material, noch weiterhin vermehrt werden. Bei der Aufstellung des Bombardier-Corps mit 31. October 1786 wurden die Ober-Feuerwerkmeister, der Professor matheseos und die 3 Feuerwerk­meister in den Stand dieses Corps übersetzt. ') K. A., H. K. E. 1779, Gr. Nr. 1079. ») K. A., K. K. E. 1783; G. 1, Nr. 6532. =) K. A., H. IC, E. 1783: G. 1, Nr. 5949. 4) K. A., Mem. XIII, 245.

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