Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

127 menter 2 bis 9 und 12 bis 14, dann der Batterie-Divisionen 4 bis 19 und 23 bis 37, 39 und 40, mit 1. Januar 1893, statt 92 Mann, 96 Mann als Stand erhalte und dieser neue Stand erst mit 1. Januar 1894 auf den normalen Friedens-Stand von 100 Mann zu erhöben sei. Die Standesverhältnisse der oben nicht bezeichneten Artillerie-Truppen­körper waren bereits mit Praes. 5816 vom 22. November 1892 geregelt worden. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 25. December wurde weiters befohlen, dass mit 1. Januar 1893 die Gebirgs-Batterie Nr. 1 des Corps- Artillerie-Begiments Nr. 3 aufgelöst werde1). Es bestanden daher nur mehr bei den Begimentern 1 und 2, dann 6 bis 14, Gebirgs-Batterien. 1893. Das Verhältnis der Artilleriemacht anderer Staaten zu jener Oesterreichs; ergab wie stets eine ungünstige Bilanz für letzteres und zwar in doppelter Hinsicht. Erstens bezüglich der Geschützzahl überhaupt und zweitens bezüg­lich der Dotierung der einzelnen Armeekörper mit Geschützen. Eine Besserung war nur durch eine Vermehrung des Standes an Batterien zu erreichen. Für diese handelte es sich vor allem um das Ausmass derselben, dann um die möglichst einfache und kostenlose Einfügung der Batterien in die bestehende Organisation. Die Zahl der Batterien einer Brigade betrug, wenn man von der Ge- birgs-Batterie und den reitenden Batterien absah, bisher 15. Als geringste Vermehrung der fahrenden Batterien erschien eine solche um eine per Brigade nöthig. In den Bahmen der bestehenden Organisation konnte diese neue Batterie aber füglich nicht eingereiht werden ohne deren Gleichmässigkeit zu stören, es musste daher eine Aenderung der bestehenden Eintheilung durch­geführt werden. In Anbetracht dessen, dass durch die bisherige Formation die Gliederung der Artillerie-Brigaden in 3 selbständige Divisionen und das Corps- Begiment bereits vorhanden war und bei dem unabweisbaren Bedürfnisse und der allgemeinen Tendenz, die Divisions-Artillerie zu verstärken, ergab es sich von selbst, diese 4 Körper beizubehalten, dafür aber sowohl die Divisionen als das Corps-Begiment mit je 4 Batterien zu versehen. Damit war der Vortheil verbunden, die Divisions-Commanden im wesent­lichen gleichmässig zu formieren, so dass sie für jeden Artilleriekörper ent­sprechend waren. Es handelte sich nur noch um die Frage, ob die reitenden Batterie- Divisionen und die Gebirgs-Batterien im Verbände der Begimenter zu be­lassen seien. Die Idee der neuen Organisation, das Verlangen nach Gleichförmigkeit der Begimenter, Gründe der Ausbildung und Dislocation sprachen dagegen, es wurde daher, entsprechend der Entwicklungsgeschichte und den Tendenzen der Artillerie seit 1850, 1867 und 1875, mehrfach verlangt, beide Artillerie­gattungen ebenfalls aus dem Verbände der Corps-ßegimenter loszulösen, die reitenden Batterie-Divisionen selbständig zu machen und die Gebirgs-Batterien, analog wie vorher jene des 9. Festungs-Artillerie-Bataillons, in eigene Gebirgs- Batterie-Divisionen zu vereinigen. Die Verhältnisse gestatteten aber die Durchführung dieser gewiss zeit- gemässen Idee nicht und so wurde auch beim Entwürfe der neuen Organi­sation von derselben Abstand genommen und einstweilen bezüglich dieser Artilleriegattungen die bisherige Eintheilung beibehalten. Nach Feststellung dieser Grundzüge für die neue Organisation erübrigte nur, bei Durchführung derselben noch einige Aenderungen der bisherigen Bestimmungen, die theils im Lauf der Zeit als unabweisbar sich herausgestellt, theils mit obigen Ausführungen zusammenhiengen, in Vorschlag zu bringen. Vor allem verlangten die Aufgaben des Ersatz-Depots im Kriege auch nach aussenhin eine definitive Scheidung der rein militärischen von den mehr administrativen. 9 B.. K. M., Praes. Nr. 6468. N. V. Bl. 48 ex 1892.

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