Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

115 Doch die Aufstellung so vieler Neuformationen im Kriege und das damit verbundene Zerreissen der Friedens-Verbände der Batterien war nicht in den Intentionen der leitenden Artillerie-Kreise gelegen und wurde ebenso­sehr als Nothbehelf, wie für die Mobilisierung nachtheilig empfunden. Immerhin waren aber durch diese Organisation die Keime für eine weitere freie Ent­wicklung gelegt und hatten die V erhandlungen und commissioneilen Berathungen schon viele erst einer späteren Ausführung vorbehaltene Bestimmungen, sei es als Gutachten einzelner Personen, sei es als Minoritäts-Voten zum Ausdruck gebracht. Eine günstige Errungenschaft bildete einstweilen die Einführung, dass die Divisionen ihre Munitions-Colonnen nun selbst bespannten, indem hiedurch der Uebergang auf den Kriegsfuß wesentlich gefördert wurde. Als dann das Bestreben nach rascher Mobilisierung sich in der Organi­sation der ganzen Armee Bahn brach, indem dieselbe eine den so schwierigen Verhältnissen möglichst angepasste territoriale erhielt und jedes Regiment, jede Abtheilung, schon im Frieden dort dislociert wurde, woher sie sich ergänzte, wo sie im Kriegsfälle ihre Eintheilung fand, kam die Artillerie- Direction demselben mit einer vollkommen entsprechenden Artillerie-Organi­sation entgegen, welche ebenso eine folgerichtige Weiterentwicklung ihrer bisherigen Ziele, als eine correcte Anpassung an die neuen Einrichtungen zeigt. Geldschwierigkeiten zwangen aber, vorläufig auf die Vorschläge der Artillerie-Direction zu verzichten. Erst mit dem Jahre 1885 wurden die Ideen derselben verwirklicht. Einstweilen sah man also von einer weitgreifenden Organisations- Aenderung der Waffe ab und begnügte sich damit den jetzigen Bestand mit geringen Aenderungen den Neuformationen der Corps etc. anzupassen. Es wurde für die Betheilung von 14 Corps und 9 mobil ausgerüsteten Landwehr- Divisionen bestimmt, dass 13 Corps normal mit je 4 Batterie-Divisionen (11 Batterien) eines Regiments ausgerüstet werden, die 9 Landwehr-Divi­sionen mit je einer Batterie-Division Nr. V. Das 1. Corps erhielt neben seinen Gebirgs-Batterien 2 schwere Batterie-Divisionen, das 15. wurde mit Batterie- Divisionen verschiedener Regimenter dotiert1). Mit dem Jahre 1879.2) wurde von der bisher befohlenen Aufstellung der Gebirgs-Batterien durch die Festungs-Bataillone Abstand genommen. Einestheils hatten die Feld-Artillerie-Regimenter den Festungs-Batail­lonen liiefür eine grosse Anzahl Leute beistellen müssen, andererseits war es klar, dass die Ausbildung zur Bedienung der Gebirgs-Batterien der Regiments- Mannschaft rascher geläufig werden musste, als jener der Festungs-Batail­lone. Es wurde daher angeordnet, dass die für Bosnien aufzustellenden soge­nannten abnormen Gebirgs-Batterien in Hinkunft — auf ergangenen Befehl — durch die Artillerie-Regimenter zu errichten seien. Hiezu sollten alle Regimenter 1 bis 13 in ihrer Stabs-Station, woselbst das Material für je eine Gebirgs-Batterie hinterlegt wurde, eine Anzahl von Mannschaft in der Bedienung derselben ausbilden und im Kriege die Gebirgs- Batterien aufstellen und bemannen. Sie hatten somit im Mobilisierungsfalle eventuell eine Batterie mehr zu errichten. 1882. Die Organisation vom Jahre 1882 enthielt keine bedeutende Aenderung des Bestandes und der Anzahl der Regimenter. Eine Ausnahme bildet nur • die mit Rücksicht auf die neue Ordre de bataille im Felde, schon im Frieden erfolgende Dotierung des 1. Feld-Artillerie- Regiments mit einer 5. Batterie-Division, welche aus einem neu creierten Stabe und den schweren Batterien Nr. 12 und 13 des 1., dann Nr. 13 des 10. Regiments formiert wurde. Diese Batterie des 10. Regiments erhielt in ihrer Neueintheilung die Nr. 14. Damit war der Stand des 1. Regiments mit 14 Batterien im Frieden, 16 im Kriege, jener des 10. mit 12 im Frieden, 14 im Kriege festgesetzt. J) R. K. M., Praes. Nr. 2709, Beilage M. a) R. K. M., Registratur, 7. Abth., Nr. 3935. 8*

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