Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
107 Die Batterie-Munitionswagen sind durchwegs mit 6 Pferden zu bespannen. Die Formation zu 8 Geschützen ist beizubehalten. Bezüglich Eintheilung, Stärke und Zusammensetzung der Batterien habe zu gelten: Jede im Corps-Verbande stehende Infanterie-Truppen-Division erhält 3 schwere Batterien. Selbständige Infanterie-Truppen-Divisionen werden nach den jeweiligen Verhältnissen dotiert. JedeCavallerie-Truppen-Division erhält 2 leichte Batterien. Die Armee-Corps-Geschütz-Beserve ist aus 1 schweren, 2 leichten Batterien zu bilden. Armee-Geschütz-Beserve wird keine mehr vorgesehen, die bisherigen Armee-Geschütz-Beserven haben also zu entfallen. Das Verhältnis der schweren und leichten Caliber soll mit 4:1 bemessen werden. Die Formation der Batterie-Divisionen hat imFrieden und Kriege möglichst gleich zu sein, daher die für die Infanterie-Truppen-Divisionen bestimmten Batterie-Divisionen aus je 3 schweren, die für die Geschütz-Beserve der Armee- Corps bestimmten aus 1 schweren, 2 leichten Batterien bestehen sollen. Die Cavallerie-Batterien wären einer der obigen Divisionen zuzutheilen. Die 13 Begimenter sind in bisheriger Form beizubehalten1), wenn auch dieselben bezüglich der Administration zu grosse Körper bilden. Bei den Batterien wären 6 Geschütze zu bespannen* 2). Die Munition für ein schweres Geschütz soll sammt jener im Batterie- Munitionswagen 128, für ein leichtes 156 Geschosse betragen, wobei die Zahl der Shrapnells im Verhältnis zu den Hohlgeschossen wie 1 : 3 anzunehmen wäre; ferner seien 6 bis 8 Kartätschen, 4 bis 5 Brand-Geschosse für das Geschütz zu bestimmen. Die Artillerie-Beserve-Anstalten sind wie bisher bei- zub ehalten. Das Verhältnis der Geschützzahl soll so bemessen sein, dass auf 1000 Streiter 1 Geschütz entfällt. Hiezu wäre die Ergänzungs-Batterie in eine Batterie Kr. 15 umzuwandeln und durch ein Ergänzungs-Depot zu ersetzen. Diese und die im Kriege aufzustellende Batterie Nr. 14 seien als Beserve- Batterien zu bezeichnen. Die Begimenter sollen also im allgemeinen im Kriege 12 schwere, 3 leichte, jene Nr. 6, 10, 12 aber 13 schwere, 2 leichte Batterien besitzen. Obige Principien wurden durch den Beichs-Kriegs-Minister theils befürwortet, theils folgenderweise weiter ausgeführt: Bei den Begimentern 1 bis 6 wäre im Kriege für die Aufstellung der Batterie Nr. 15 ebenfalls eine 6. Munitions-Colonne zu errichten. Im Kriege sollen die Begimenter 5 Batterie-Divisionen haben, von denen die Nummern I bis III für die Infanterie-Truppen-Divisionen, Nr. IV und V aber für die Geschütz-Beserve des Corps zu bestimmen wären. Die IV. sollte aus 2 leichten, die V. aus 2 schweren Calibern bestehen. Von den Testierenden 10 leichten (Cavallerie-) und 3 schweren Batterien seien von ersteren je 2 bei den Cavallerie-Divisionen, die 3 schweren bei der 42. Infanterie-Truppen-Division einzutheilen. Im Frieden wären nur 4 Divisionen aufzustellen und zwar Nr. I, II, III wie im Kriege, Nr. IV hingegen bei 10 Begimentern aus den leichten Batterien Nr. 10 und 11 und der schweren Batterie 13, bei 3 Begimentern aus den leichten Batterien Nr. 10 und 11 und den schweren Batterien Nr. 12 und 13. Die Cadres und die Batterie Nr. 12 wären einer Batterie-Division zuzutheilen. Der jetzige Ergänzungs-Cadre solle im Kriege 2 Beserve-Batterien und 1 Ergänzungs-Depot errichten. Seine Majestät genehmigte diese Vorschläge mit folgenden Bestimmungen : >) Bemerkt sei hiezu, dass die Minorität der Commission gegen diese Bestimmung war und die Creierung selbständiger Divisionen mit Brigade-Verbänden anstrebte. 2) Siebe über diese Organisation und ihre Begründung: it. K. M., Braes. Nr. 2691, 5295, 4187, 4989, 4989/2, 5446, 6106.