Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

105 In der dem Stabe fúr beständig zugewiesenen Station erlagen auch die Augmentations-Vorräthe und die Feld-Ausrüstung ausser der Munition, welche bei den Artillerie-Zeugs-Anstalten deponiert blieb. Bei den Batterien der Feld-Artillerie-Begimenter war eine Anzahl von Kanonieren im Beiten, Fahren und Warten der Pferde derart auszubilden, dass diese bei den Munitions Colonnen verwendet werden konnten. Die taktische Ausbildung in den Batterien hatte mit Ende Juni beendet zu sein. Die Becruten wurden bei den Batterien abgerichtet, das ganze Becruten-Contingent mit Ausnahme von 10% mit 1. October einberufen. Die 10% dienten zur Frühjahrs-Ergänzung. Die Zahl der mit Dienstes-Prämie dienenden Leute erscheint auf 200 im Begimente beschränkt. Der Cadre nahm im Frieden am Dienste in den Batte­rien theil. Zu den periodischen Waffenübungen hatten (ohne Bücksicht auf das Begiment, dem sie angehörten) die Leute bei jenen Begimentern einzurücken, denen zunächst sie sich befanden. Dem Ergänzungs-Batterie-Commando unter­standen im Kriegsfälle alle bei der Armee im Felde nicht eingetheilten Ab­theilungen des Begiments — es hatte den Nachschub aller Art zu besorgen, den Dienst der zurückgebliebenen Kanzleien zu regeln und die nachzusen­denden Becruten und Beservisten auszubilden. Die Yertheilung der Abtheilungen im Kriegsfälle war der taktischen Gliederung der Armee entsprechend, so dass deren Mehrzahl bei den Infanterie- Truppen-Divisionen und falls diese in Armee-Corps vereint waren, bei diesen eingetheilt wurde; der Best fand bei den Cavallerie-Truppen-Divisionen, dem Armee-Munitions-Park, eventuell der Armee-Geschütz-Beserve seine Ver­wendung. Jedes Corps von 3 Infanterie-Truppen-Divisionen erhielt grund­sätzlich 4 vierpfündige Fuss-Batterien, 2 vierpfündige Cavallerie-Batterien, 6 achtpfündige Fuss-Batterien nebst den Munitions-Colonnen 1 bis 4. Jede Infanterie-Truppen-Division erhielt eine der Munitions-Colonnen 1 bis 3 als Divisions-Munitions-Park; jede Corps-Geschütz-Beserve die Munitions- Colonne Nr. 4 als Corps-Munitions-Park. Die Cavallerie-Truppen-Divisionen erhielten je 2 vierpfündige Cavallerie-Batterien, doch keinen Munitions-Park. Die Munitions-Colonnen 5 und 6 aller bei den Armee-Corps eingetheilten Feld- Artillerie-Begimenter hatten den Armee-Munitions-Park zu bilden. Bezüglich des Standes zeigte die Organisation lb71 folgende Aende- derungen gegen 1869: Im Frieden hatten nun ausser den 1869 angeführten auch die Batterien Nr. 11 und 13 Curschmiede. Der Begiments-Stab zählte im Kriege 22 Officiere, 53 Mann, die Batterien aber 56 Officiere, 2594 Mann, 1900 Pferde. Die Stärke der Munitions-Colonnen war bei den Begimentern ebenfalls verschieden und zwar bei jenen Nr. Ibis 6: 15 Officiere, 885 Mann, 894 Pferde, bei jenen 7 bis 13: 18 Officiere, 1082 Mann, 1094 Pferde. Da ferner die Begimenter 1 bis 6 im Kriege eine vierpfündige Ergänzungs- Batterie, jene Nr. 7 bis 13 eine achtpfündige erhielten, von denen erstere wie 1869 8 Officiere, 229 Mann, 109 Pferde, letztere 8 Officiere, 239 Mann, 147 Pferde zählte, so war die Gesammtsumme derselben demnach bei jenen 1 bis 6 ins- gesammt 101 Officiere, 3761 Mann, 2936 Pferde, bei den anderen 104 Officiere, 3968 Mann, 3174 Pferde. Für die aufzustellenden Divisions-Artillerie-Commanden selbständiger Infanterie- und Cavallerie-Truppen-Divisionen, die Armee-Munitions-Parks, Armee-Geschütz-Beserve-Commanden etc., war bei jedem Begiment eine Anzahl Leute im Kriege übercomplet zu führen. Mit dem Jahre 1873 wurde befohlen, die bis nun als Cadre aufgestellte Batterie Nr. 13 aller Feld-Artillerie-Begimenter mit 1. April 1874 auf den normalen Friedens-Stand einer achtpfündigen Fuss-Batterie zu setzen 1). Die Circular-Verordnung vom 11. August 1874 systemisierte die dritte Majors-Stelle sammt Adjutanten und Divisions-Trompeter für alle Artillerie- Begimenter im Frieden und ordnete an, dass die Batterien ebenfalls schon im !) Circ. Verordn, vom 30. September 1878.

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