Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
99 servisten, welche eben aus der zu transferierenden Abtheilung in die Beserve zu übersetzen waren1). Die Zahl der bespannten und unbespannten Batterien wurde 1864 nicht geändert. An weiterhin bis zum Jahre 1867 erfolgenden Bestimmungen seien nur erwähnt, dass mit 1866 die Curschmiede mit der Führers-Charge in den Mannschafts-Stand eingereiht wurden, ferner dass die Artillerie nun ihre Munitions-Vorräthe für 4 Wochen mitzuführen hatte. Die bisherigen fahrbaren Feldschmieden erscheinen abgeschafft und Cylinder-Feldschmieden eingeführt. Für den Feldzug 1866 wurde die Baketen-Batterie Nr. 11 des 7. Begi- ments in eine Gebirgs-Batterie umgewandelt und auch beim Uebergange auf den Friedens-Stand als Friedens-Gebirgs-Batterie belassen* 2), wodurch das 7. fiegiment eine von den anderen Begimentern verschiedene Gliederung erhielt. 1867. Die durch das neue Heeres-Ergänzungs-Gesetz möglich gewordene Machtentfaltung der Monarchie nöthigte zu einer bedeutenden Erhöhung der bestehenden Geschützzahl und damit, nachdem eine Vermehrung der bestehenden Begimenter ausgeschlossen war, zur Aufstellung einer grösseren Anzahl von Batterien in denselben. Gleichzeitig zeigten die Erfahrungen des Feldzuges 1866 manche Mängel der bisherigen Organisation, welche nur eine gründliche Aenderung derselben beheben konnte. Die Hauptforderungen, die sich für eine solche ergaben, waren: 1. Vermehrung der Batterien in den Begimentern. 2. Trennung der Festungs- und Feldartillerie. 3. Auflassung der bisherigen Brigade-Batterien und Zuweisung derselben an die nunmehr die Einheiten des Heeres bildenden Divisionen. 4. Schaffung eines Munitions-Parks für diese Divisionen, um sie für einen selbständigen Kampf fähig zu machen. An die Durchführung dieser letzten Forderung knüpfte sich: 5. Die Neuformierung der Beserve-Anstalten. Für diese erschien es aus Bücksicht der Schlagfertigkeit nöthig, bei den Begimentern und durch dieselben eigene Munitions-Colonnen aufzustellen, welche nicht wie bisher vom Fuhrwesen, sondern von ihnen selbst bespannt und bemannt wurden. Diese Munitions-Colonnen waren zur Bildung der Divisions-, Corps- und Armee-Munitions-Parks bestimmt. Neben ihnen sollte noch ein unbespannter Armee-Munitions-Beserve-Park bestehen. Mit dieser theilweisen Zuweisung der Munitions-Colonnen zu den Divisions- und Corps-Munitions-Parks war ausserdem der bisher so schwerfällige Armee-Munitions-Park erleichtert. Die Beweggründe für diese gesammten Forderungen waren folgende: Ad 1. Die Stärke der Armee bestand aus 20 Infanterie- und 4 Cavallerie- Divisionen. Bechnete man zur Zahl der hiefür nöthigen Geschütze noch die für die Corps-Geschütz-Beserve und Armee-Geschütz-Beserve hinzu, so ergab sich für die Armee an Feld- und Ausfalls-Batterien der Totalbedarf von 156 Feld- und 10 Gebirgs-Batterien, somit für ein Begiment der Stand von 13 Batterien. Nachdem die bisherige Verschiedenheit der Begimenter ihren Zweck, d. i. nur Batterien eines Begiments unter einem Commando zu vereinen, nicht erreichte und beispielsweise 1866 in der Nord-Armee Batterien von 3 verschiedenen Begimentern bei der Armee-Geschütz-Beserve standen, so wurde eine vollkommen gleichmässige Eintheilung der Begimenter mit erhöhter Batteriezahl gefordert. Ad 2. Die Nothwendigkeit der Trennung der Festungs- und Feld- Artillerie ergab sich aus verschiedenen Bücksichten. Einestheils war der >) K. K. M., Registratur 1865, Abth. 7, Nr. 93 vom 14. Januar. Auflösung des Raketen- und Gebirgs-Artillerie-Regiments. 2J it. K. M., Registratur 1866. Abth. 7 Nr. 6989/IH vom 10. October. 7*