Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
94 Endlich sah man von der Aufstellung schwerer gezogener Zwölfpfünder- Batterien ganz ab und vermehrte dafür die Zahl der neuen Achtpfünder- Batterien bei den Regimentern. Hiedurch gewann man um 16 Artillerie-Feld-Compagnien (oder wie sie nun genannt wurden, „Festungs-Compagnien”) mit 3622 Mann mehr als bisher für den Festungsdienst. Nachdem mit Allerhöchster Entschliessung vom 19. September 1862 die Stabsofflciers - Adjutanten bereits aufgelassen worden, die Zahl der Küsten-Bataillone auf 3 beschränkt blieb, die Verminderung der Reit- und Reservepferde um 2, respective 1 schon befohlen, endlich weiterhin nur für je 2 Batterien 1 Curschmied normiert war, erfolgten noch die weiteren Aenderungen■): 1. die Stabsofficiers-Adjutanten wurden im Kriege und Frieden durch Feuerwerker ersetzt; 2. bei den Regiments-Schulen für den Friedens-Stand 3 Subaltern-Offlciere normiert; 3. bei allen Festungs- und Depot-Compagnien der Kriegs-Stand um 1 Lieutenant vermindert; 4. die bisher systemisierten 3. Majore bei den Artillerie-Regimentern 6, 11, 12 aufgelassen; 5. die Zahl der schweren Batterien bei den Regimentern 6, 11, 12 durch 1 Achtpfünder-Batterie vermehrt, wofür bei diesen 1 Vierpfünder-Batterie entfiel. Mit Allerhöchster Entschliessung vom 19. September 1863 erfolgte die Sanctionierung der neuen Organisation, welche mit Circ. Verordn, vom 7. November publiciert wurde und das Organisationsstatut vom Jahre 1857 ausser Kraft setzte. Die Bestimmungen dieser neuen Organisation waren folgende: Die Zahl der Artillerie-Regimenter wurde mit 12 beibehalteu, die bisherige Eintheilung in Artillei ie-Regimenter und Reserve-Artillerie-Regimenter jedoch fallen gelassen, obwohl nun die Regimenter 6, 11, 12 für die Armee- Geschütz-Reserven,Reserve-Cavallerie-Divisionen, dann selbständig operierenden Armee-Corps oder- Infanterie-Armee-Divisionen, die anderen Regimenter vorzugsweise für die Infanterie-Armee-Corps bestimmt blieben. Infolgedessen erhielten diese übrigen Regimenter eine abweichende Dotierung mit Batterien. Im ganzen wurden wie bisher 120 Batterien aufgestellt und zwar 57 vierpfündige Fuss-Batterien, 33 vierpfündige Cavallerie- Batterien, 30 achtpfündige Fuss-Batterien. Die Vertheilung dieser Batterien in die Regimenter war für den Frieden folgende: Die Regimenter 1 bis 5 und 7 bis 10 setzten sich aus 6 vierpfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 1 bis 6 und 2 vierpfündigen Cavallerie- Batterien mit den Nummern 7 und 8, endlich aus 2 achtpfündigen Fuss- Batterien mit den Nummern 9 und 10 zusammen. Alle Batterien hatten 8 Geschütze, doch waren bei den Nummern 5 und 6 nur je 4 Geschütze bespannt. Die Regimenter 6, 11, 12 bestanden aus 1 vierpfündigen Fuss-Batterie mit der Nummer 1, aus 5 Cavallerie-Batterien mit den Nummern 2 bis 6, endlich aus 4 achtpfündigen Fuss-Batterien mit den Nummern 7 bis 10. Auch diese Batterien hatten 8 bespannte Geschütze, nur jene Nr. 1 und 2 hatten deren 4. Es waren somit bei jedem Regimente 2 Batterien mit nur 4 bespannten Geschützen, daher 72 Batterien für die 1. Linie, 48 für den Dienst im Innern gerechnet. Mehrere Batterien und Compagnien hatte 1 Stabsofficier zu respicieren. Die Regimenter gliederten sich in: Den Regiments-Stab, die Batterien, ferner 1 Park- und 4 Festungs-Compagnien. Im Kriege blieben Zahl und Caliber der Batterien gleich, dafür wurde bei allen Regimentern 1 weitere (5.) Festungs-Compagnie und 1 Depot-Compagnie neu errichtet. x) R. K. M., Registratur 1863, 7. Abth.., Nr. 8392.