Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)

Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809

Die Artillerie im Jalire 1809. 105 bedächtiger Überlegung die verschiedenen beabsichtigten oder notwendig werdenden Manöver vorzubereiten und an­zuordnen, hatte sich dieser Mangel begreiflicherweise nicht so fühlbar gemacht. Nun aber, wo die meisten Schlachten nicht von einer Stellung, sondern von der Bewegung aus eingeleitet wurden, war die Reserve infolge ihrer Marscheinteilung zu weit vom Kampfplatze entfernt, um rechtzeitig und mit Erfolg Ver­wendung zu finden. Andererseits war sie mit ihrer großen und schwerfälligen Fuhrwerkskolonne wieder zu nahe bei der Truppe, um nicht die Bewegungen derselben zu verzögern und bei ungünstigem Ausgange des Kampfes die folgen­schwersten Verwicklungen herbeizuführen. Man denke nur an die kolossalen Verluste des 5. und 6. Korps, welche diese in den Gefechten vom 20. bis 22. April an Munitionsfuhrwerken erlittenx). Wie wären diese in solcher Ausdehnung möglich gewesen, wenn bereits der größte Teil der damaligen Korpsreserven vereint, auf 4 bis 8 Meilen der Armee gefolgt wäre? Aber noch ein Umstand sprach gegen die durchgeführte Einteilung der Reserve. Schon nach der Schlacht von Aspern sah sich der Generalissimus genötigt, jene Übelstände zu bezeichnen, welche sich dadurch ergaben, daß die gesamte Artillerie bei den Korps verteilt war. Darnach wurde die Artillerie bei den einzelnen Korps zu früh ausgespielt, die Geschützreserve zu schnell ins Feuer gebracht, so daß im entscheidenden Augen­blicke am entscheidenden Punkte die nötige Artilleriewirkung nicht erzielt werden konnte. Schließlich wurde auch die Munition zu rasch verbraucht. Die gleiche Erfahrung mit schwereren Folgen lehrte W agram. Alle diese Verhältnisse ergaben die Notwendigkeit, eine andere entsprechendere Gliederung der Artilleriereserve durchzuführen und hiebei auch, bei Sonderung des Not­wendigen vom minder Notwendigen, die Beweglichkeit und Lenkbarkeit der Korps und damit der Armee zu steigern, l l) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 46/105 und 108.

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