Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)

Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809

Die Artillerie im Jahre 1809. 95 Letztere waren, wie an früherer Stelle schon ausgeführt wurde, entweder sogenannte Batteriekompagnien oder Pro- zentokompagnien. Erstere wurden zur Bedienung der Geschütze, zum Ersatz für dieselbe und der Rest für die Reserve be­stimmt ; letztere hauptsächlich zum Ersatz und für den Dienst in den Parks und Felddepots. Der Stand dieser beiden Arten von Kompagnien war mit dem Friedensstande nicht übereinstimmend. Er betrug: 1 Subalternoffizier als Kommandant, 1 Feldwebel, 8 Kor­porale, 170 Gemeine, 1 Privatdiener. Bei der Prozento- kompagnie war neben dem Kommandanten noch ein zweiter Subalternoffizier als Offiziersersatz eingeteilt1). Die Hauptleute, welche die Eriedenskompagnien be­fehligten, wurden im Felde zur Respizierung mehrerer Kom­pagnien verwendet. Das erste Erfordernis für die verschiedenen Korps bestand in 33V2 Kompagnien, darunter 2 Prozentokom- pagnien. Um nun dieses Erfordernis aufzubringen, wurden mit 16. Februar2 3) den Ländern die nötigen Aushebungen in folgender Weise anrepartiert8). Zu stellen hatten: Galizien 9000 Mann, Mähren 600, Böhmen 1000, Innerösterreich 500, Niederösterreich 582, Ob er Österreich 388, Salzburg 50. An Chargen für die zu errichtenden Kompagnien hatte jedes Werbbezirksregiment4) 3 Korporale beizustellen, ferner jedes Artillerieregiment 2 Fouriere, das Bombardierkorps 1 Feldwebel, dann das 1. Regiment 2 Feldwebel für die in Böhmen, das 2. Regiment 1 Feldwebel für die in Oberöster­reich, das 3. und 4. Regiment je 2 Feldwebel für die in Mähren zu errichtenden Kompagnien. Die übrigen Unteroffizierschargen wurden durch Be­förderung im Korps, die Offizierschargen teils auf die gleiche Weise, teils durch Zutransferierung von den Artillerieregi­mentern und den Garnisonsdistrikten ersetzt. ') K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/53. 2) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/15. Hofkriegsrätliches Reskript an die Landesgeneralkommanden. 3) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 44/15. 4) K. A., H. K. R. 1809, K. 12, 56/7.

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