Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

79 Jede dieser Compagnien hatte ausser dem Inhaber einen von diesem anzustellenden Lieutenant und Tambour, dann 18 Unteroföciere im Stande, von welchen 9 vom Inhaber, die übrigen vom Lande gewählt oder ernannt wurden. Der Lieutenant war immer auf dem Grund und Boden des Inhabers zu bequartieren. Die Repartierung zum Aufgebot hatte nicht nach den Häusern, sondern nach den Lahnen zu erfolgen und war von je 3 bis öVa Lahnen ein Mann zu stellen. Zur Durchführung der Stellung war das Land entsprechend der Zahl der Compagnien in sechs Districte getlieilt. Beamte, angesessene Bürger und Bauern durften nicht genommen werden, dagegen soviel als möglich unverheiratete und freiwillig sich meldende. Die Wirtschafts-Beamten hatten bei dieser Conscription zu intervenieren. Die Adjustierung hatte wie für Böhmen in einem Rock aus Zwilch mit Kragen und Aufschlägen von rothem Tuch, dann weisszwirnenen Knöpfen und einem Hut mit ebensolcher Borte zu bestehen. Die Unterofficiere und Tambours erhielten Degen, alle übrigen das Bajonnett. Die Kosten für die Montierung waren von den Ständen zu tragen. Im Kriege erhielt der Gemeine 4 Kreuzer an Löhnung und die tägliche Ver­pflegung l). Die in vorstehender Weise organisierte Miliz, deren Bildung insoweit eine Aenderung erfuhr, dass statt 40 nur 36 Privat-Compagnien zur Aufstel­lung gelangten, wurde später in 6 Bataillone von ungleicher Stärke formiert, von welchen je 3 als Besatzung nach Brünn und Olmütz kamen. Im Jahre 1745 wurde das Aufgebot in 8 Bataillone formiert, von welchen 6 aus je einer Kreis- und 4 Privat-Compagnien, 2 aus 6 Privat- Compagnien bestanden. Je ein Bataillon ä 5, beziehungsweise 6 Compagnien kam nach Brünn, respective Olmütz als Besatzung, die übrigen 6 Bataillone wurden an die Grenze dirigiert2). Während des siebenjährigen Krieges kam nur das „Bürger-Schützen- Corps” von Olmütz während der Belagerung dieser Festung durch die Preussen zu einer vorübergehenden Verwendung. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, beziehungsweise bis zum Jahre 1809 fand hier keinerlei Aufgebot mehr statt8). 9. Schlesien. Seitdem die schlesischen Fürstenthümer (Herzogthümer) in der Mitte des 14. Jahrhunderts unter den Königen Johann und Carl IV. aus dem Hause der Luxemburger successive mit den Ländern der Krone Böhmens vereint wurden4), beziehungsweise deren Lehens - Oberhoheit anerkannt hatten, mussten die einzelnen Fürsten mit ihren Unterthanen den Königen Böhmens im Kriege Heerfolge leisten. So bot die Zeit der Hussitenkriege vielfach Gelegenheit, dass das Auf­gebot aus diesen Landen theils zur Verstärkung der königlichen Truppen herangezogen, theils selbständig zum Schutze der eigenen Gebiete gegen die von den Hussiten wiederholt dahin unternommenen Raubzüge in Verwen­dung trat. J) Acten des k. k. Ministeriums des Innern 1744. 2) Sielie Anhang Nr. 12. 3) Bezüglich Errichtung der Landjäger pro 1800 und der auch für Mähren geplanten Aufbietung des Landsturmes im Jahre 1805, siehe Seite 78. 4) Es bestanden damals 17 solcher Fürstenthümer, und zwar: Auschwitz und Zator (später mit Polen vereinigt), Teschen, Troppau, Ratibor, Oppeln, Falkenberg. Oels. Neisse, Münsterberg, Liegnitz, Brieg, Glogau, Sagan. Breslau, Schweidnitz, Jauer und Jägerndorf, dann eine Anzahl kleinerer Standes-Herrschaften wie: Trachenherg, Leuthen, Carolath, Pless, Crossen u. a.

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