Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

70 ausnahmslos das Massen-Aufgebot der Bevölkerung in Wirksamkeit tritt und dass dasselbe viel weniger den ständischen Charakter trägt als dort. Da in der zweiten Hälfte des 16. und zu 'Beginn des 17. Jahrhunderts, in welcher Periode die übrigen Erblande von den wiederholten Einfällen der Türken bedroht waren, Böhmen mit seinen Nebenländern hievon nicht zu leiden hatte und eine lange Zeit der Buhe genoss, so bestanden streng ge­nommen um diese Zeit keinerlei präcise Normen für die Landes-Vertheidigung; seihst das 1608 zum Schutze Kaiser Budolph II. gegen den Erzherzog Mat­thias einberufene Aufgebot, sowie jenes 1610 gegen das Passauer Kriegs­volk *), bestand theilweise aus geworbenen Truppen ; auch machte sich der Einfluss der Stände auf dasselbe nunmehr auch hier bemerkbar. Im Jahre 1615 wurde in ähnlicherWeise wie seinerzeit für die deutschen Erhlande durch Kaiser Maximilian I., für die Länder der böhmischen Krone, wozu, wie erwähnt, auch Mähren und Schlesien, bis 1685 auch die Lausitz gehörten, durch Kaiser Matthias die wechselseitige Hilfeleistung gegen einen äusseren Eeind vereinbart und die Stärke der diesfalligen Con- tingente festgesetzt -). Als zu Beginn des 30jährigen Krieges 1618 die Empörer in Böhmen unter Führung des Grafen Matthias Thum zur Bildung eines Heeres schritten, mit welchem sie später in Nieder-Oesterreich einfielen, wurde dieses Heer durch Anwendung beider Systeme: der Werbung, sowie der theilweisen Ein­berufung des Aufgebotes gebildet. Zu dem letzteren hatte jeder Gutsbesitzer den zehnten Unterthan, jede Stadt den achten Mann auszurüsten3), ausserdem Städte wie Gutsbesitzer, je nach ihrem Vermögen, einen Beiter in Bereitschaft zu halten4). Im August 1618 wurde dieses Aufgebot, dessen Zahl mittlerweile durch die Stellung jedes fünften, beziehungsweise vierten Mannes erhöht worden war, und welches durch den persönlichen Zuzug des Adels mit seinen Unter- thanen unterstützt werden sollte, an verschiedenen Punkten gesammelt, ein Theil auch bei der Belagerung von Pilsen unter Mansfeld verwendet, er­wies sich aber, da keinerlei Anstalten für Bewaffnung und Verpflegung ge­troffen waren, auch die Betheiligung des Adels, sowie der Bevölkerung über­haupt, eine sehr saumselige war, als gänzlich unzureichend; dasselbe wurde auch sofort wieder entlassen. Aehnliche Erscheinungen wiederholten sich bei den Einberufungen der Aufgebote im Jahre 1619, wo der geringe eingerückte Theil nur mit grosser Mühe bewogen werden konnte, längere Zeit als die ursprünglich festgesetzten drei Monate beim Heere auszuharren: ebenso 1620, wo insbesondere aus den südlichen Kreisen dem Aufgebote beinahe gar keine Folge geleistet wurde, was durch die schon eingerissene Verarmung dieser Gebiete erklärlich wird6). Im weiteren Verlaufe des genannten Krieges war Böhmen wieder­holt und durch Jahre hindurch einer der Haupt-Schauplätze desselben; das Land wurde von Freund und Feind verheert, die waffenfähige Bevölkerung vielfach als Becruten angeworben, so dass an eine geregelte Verwendung, a) Siehe das Capitel ,,Ober-Oesterreich”, Seite 21. a) Böhmen sollte 2000 Reiter und 6000 Mann zu Fuss. Mähren 1000. beziehungs­weise 8000. Schlesien 2000, beziehungsweise 3000 Mann, endlich die beiden Lausitzen zu­sammen 1200 Reiter und 2000 Mann zu Fuss stellen. (G-indely, ,,Geschichte des böhmi­schen Aufstandes von 1618”, I. Band, Seite 109.) 3) Dies ergab bei circa 150.000 Bauernansässigkeiten 15.000 Mann; das Aufgebot der Städte wurde nach der Häuserzatil berechnet und hätte, da man in allen königlichen Städten zusammen bei 14.000 Häuser zählte, 1750 Mann betragen. (Gindely, I. Band, Seite 809.) 4) Auch das Aufgebot zu Fuss wurde nicht sofort einberufen, sondern war gleich­falls nur bereit zu halten. 5) Bei dem Vorrücken des kaiserlich-bayerischen Heeres gegen Prag sollten alle Meister mit ihren Gesellen, sowie alle Handelsleute mit ihren Gehilfen an der gemein­schaftlichen Vertheidigung theilnehmen ; aus jedem dem Adel gehörigen Hause sollte ein bewaffneter Mann gestellt werden und damit niemand sich der allgemeinen Wehrpflicht entziehe, wurde auch den Juden aufgetragen, im Falle einer Belagerung der Stadt 800 Mann in der Altstadt aufzustellen, welche Wasser zutragen sollten, wenn eine Feuers­gefahr entstünde. (Gindely, III. Band, Seite 220.)

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